Prozesse:Nachbarn müssen Zigarettenqualm auf Balkon dulden

Rathenow (dpa) - Mieter müssen mit Rauchern auf dem Nachbarbalkon leben. Das hat das Landgericht Potsdam entschieden. Die Richter wiesen damit erneut die Klage von Nachbarn eines Raucher-Ehepaars ab. Die Kläger aus Premnitz hatten sich am Qualm von der Etage unter ihnen gestört. Weder vor dem Amtsgericht Rathenow noch in der Berufungsinstanz in Potsdam hatten sie Erfolg. Die Richter sahen keine Rechtsgrundlage dafür, den Rauchern feste Zeiten vorzuschreiben, zu denen sie sich eine Zigarette anzünden dürfen.

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Rathenow (dpa) - Mieter müssen mit Rauchern auf dem Nachbarbalkon leben. Das hat das Landgericht Potsdam entschieden. Die Richter wiesen damit erneut die Klage von Nachbarn eines Raucher-Ehepaars ab. Die Kläger aus Premnitz hatten sich am Qualm von der Etage unter ihnen gestört. Weder vor dem Amtsgericht Rathenow noch in der Berufungsinstanz in Potsdam hatten sie Erfolg. Die Richter sahen keine Rechtsgrundlage dafür, den Rauchern feste Zeiten vorzuschreiben, zu denen sie sich eine Zigarette anzünden dürfen.

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