München:Umweltschutzverein zurecht im Verfassungsschutzbericht

München (dpa/lby) - Die Aufnahme des Vereins "Midgard" in den Verfassungsschutzbericht des Freistaats ist rechtens. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) wies die Klage des Vereins mit Sitz in Landshut am Donnerstag ab - und hält damit die Warnung für gerechtfertigt. Bei der mündlichen Verhandlung hatten die Richter zahlreiche Punkte abgeklopft, die für verfassungsfeindliche Bestrebungen sprechen könnten, darunter die Zielsetzung des Vereins und seines Magazins "Umwelt & Aktiv". Der VGH folgte letztlich der Einschätzung des Freistaats, dass der Verein "unter dem Deckmantel des Umwelt- und Naturschutzes" unterschwellig rechtsextremistisches Gedankengut einfließen lasse.

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München (dpa/lby) - Die Aufnahme des Vereins „Midgard“ in den Verfassungsschutzbericht des Freistaats ist rechtens. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) wies die Klage des Vereins mit Sitz in Landshut am Donnerstag ab - und hält damit die Warnung für gerechtfertigt. Bei der mündlichen Verhandlung hatten die Richter zahlreiche Punkte abgeklopft, die für verfassungsfeindliche Bestrebungen sprechen könnten, darunter die Zielsetzung des Vereins und seines Magazins „Umwelt & Aktiv“. Der VGH folgte letztlich der Einschätzung des Freistaats, dass der Verein „unter dem Deckmantel des Umwelt- und Naturschutzes“ unterschwellig rechtsextremistisches Gedankengut einfließen lasse.

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