München:Strafbefehl: Anwälte im Terrorprozess gegen Jennifer W.

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Die Angeklagte hält einen roten Aktendeckel vor ihr Gesicht. (Foto: Peter Kneffel/dpa/Archivbild)

Die Anwälte der mutmaßlichen IS-Terroristin Jennifer W. sollen laut einem Strafbefehl des Amtsgerichts München je 9000 Euro zahlen. Das sagten sie am Montag vor...

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München (dpa) - Die Anwälte der mutmaßlichen IS-Terroristin Jennifer W. sollen laut einem Strafbefehl des Amtsgerichts München je 9000 Euro zahlen. Das sagten sie am Montag vor dem Oberlandesgericht (OLG), wo ihre Mandantin wegen Mordes an einem fünfjährigen jesidischen Mädchen angeklagt ist. Das Amtsgericht bestätigte, dass der Strafbefehl gegen die beiden Verteidiger erlassen wurde - allerdings ohne Details zu nennen.

Den Anwälten Ali Aydin und Seda Basay-Yildiz wird vorgeworfen, in einem ihrer Beweisanträge vor dem Münchner OLG aus einem nicht-öffentlichen Islamismus-Prozess am OLG Düsseldorf zitiert zu haben, in dem sie ebenfalls als Pflichtverteidiger tätig waren.

Gegen den Strafbefehl von Mitte Oktober, der jeden von ihnen zur Zahlung von 60 Tagessätzen zu jeweils 150 Euro verurteilte, hätten sie schon Einspruch eingelegt, sagten sie der Deutschen Presse-Agentur am Montag. Damit kommt es nun wohl zum Prozess am Amtsgericht, in dem die OLG-Richter aus dem Verfahren gegen Jennifer W. womöglich als Zeugen geladen werden.

Aus dieser Konstellation ergebe sich eine „Interessenskollision“, sagte Basay-Yildiz. Es bestehe die Gefahr, dass sie und ihr Kollege aus Sorge darum, die in ihrem eigenen Strafverfahren als Zeugen auftretenden Richter nicht zu verärgern, ihre Mandantin nicht mehr bestmöglich verteidigen könnten.

Jennifer W. beantragte darum eine dritte Pflichtverteidigerin und vertagte ihre für Montag ursprünglich geplante Einlassung zu den Tatvorwürfen: Ich brauche eine neutrale Person, mit der ich das besprechen kann, hieß es in dem Antrag, den Anwalt Aydin verlas.

Die junge Frau aus Lohne in Niedersachsen steht seit anderthalb Jahren wegen Mordes und Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) vor Gericht. Sie soll im Irak tatenlos zugesehen haben, wie ein fünfjähriges jesidisches Mädchen, das als Sklavin gehalten worden sein soll, verdurstete.

Nachdem die Ermittlungen gegen ihre beiden Anwälte bekannt geworden waren, hatte Jennifer W. schon deren Entpflichtung beantragt - allerdings ohne Erfolg. Das Gericht lehnte ihren Antrag darauf im Februar ab. Über den neuen Antrag auf Zulassung einer weiteren Verteidigerin will das Gericht nun voraussichtlich innerhalb der kommenden Woche entscheiden. Der nächste Verhandlungstermin ist für den 9. November angesetzt.

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