München:Sadomaso-Mail an Schülerin geschickt: Lehrer entlassen

München (dpa/lby) - Ein Gymnasiallehrer aus dem schwäbischen Aichach hat sich mehreren Schülerinnen gegenüber sexuell anzüglich geäußert und deswegen seinen Job verloren. Unter anderem hatte er einer 15-Jährigen eine E-Mail mit sadomasochistischen Fantasien geschrieben. Damit habe sich der 40-jährige Beamte "untragbar" gemacht, urteilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Mittwoch in München. Außerdem hatte der Pädagoge versucht, sich drei weiteren Schülerinnen zu nähern, denen er unter anderem Rosen mitsamt Liebesbotschaften schickte.

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München (dpa/lby) - Ein Gymnasiallehrer aus dem schwäbischen Aichach hat sich mehreren Schülerinnen gegenüber sexuell anzüglich geäußert und deswegen seinen Job verloren. Unter anderem hatte er einer 15-Jährigen eine E-Mail mit sadomasochistischen Fantasien geschrieben. Damit habe sich der 40-jährige Beamte „untragbar“ gemacht, urteilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Mittwoch in München. Außerdem hatte der Pädagoge versucht, sich drei weiteren Schülerinnen zu nähern, denen er unter anderem Rosen mitsamt Liebesbotschaften schickte.

Die Sadomaso-Mail an die 15-Jährige tue ihm „furchtbar leid“, sagte der Lehrer vor dem VGH. Er habe sich mündlich und schriftlich bei dem Mädchen entschuldigt. Der Pädagoge erklärte, dass „Dominanz“ und Parthenophilie (sexuelles Interesse Erwachsener an pubertären Mädchen) Teil seiner Persönlichkeit seien. Er befinde sich deshalb in therapeutischer Behandlung. Seitdem er die E-Mail im Herbst 2012 schrieb, ist er krankgeschrieben.

Er gab selbst zu, dass es nicht sinnvoll sei, ihn „derzeit auf Schüler loszulassen“. Deshalb bat er den VGH um einen anderen Einsatz als Beamter außerhalb der Schule. Doch Bayerns höchste Verwaltungsrichter beschlossen die endgültige Entlassung. Zuvor hatte der Lehrer Berufung gegen das erste Urteil des VGH eingelegt, das bereits die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis festgelegt hatte. Das Landgericht Augsburg hatte den Lehrer im Juni 2014 bereits wegen Körperverletzung und Verbreitung pornografischer Schriften zu 240 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt.

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