München:MVG und Bayern einigen sich im Trambahnstreit vor Gericht

München (dpa/lby) - In einem Rechtsstreit um bürokratische Fragen bei der Zulassung von Trambahnen haben sich der Freistaat Bayern und die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) geeinigt. So müssen Anträge nicht zwingend per Hand unterschrieben werden, stattdessen darf die MVG ein sogenanntes elektronisches Datenmanagementfreigabesystem benutzen und dort auch bei Unklarheiten Dokumente nachträglich ändern. Die Technische Aufsichtsbehörde der Regierung von Oberbayern hatte acht Trambahnen des Typs "Avenio" zwar zugelassen, aber den Umgang mit Dokumenten bei der MVG beanstandet. Am Dienstag trafen sich beide Seiten von dem Münchner Verwaltungsgericht.

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München (dpa/lby) - In einem Rechtsstreit um bürokratische Fragen bei der Zulassung von Trambahnen haben sich der Freistaat Bayern und die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) geeinigt. So müssen Anträge nicht zwingend per Hand unterschrieben werden, stattdessen darf die MVG ein sogenanntes elektronisches Datenmanagementfreigabesystem benutzen und dort auch bei Unklarheiten Dokumente nachträglich ändern. Die Technische Aufsichtsbehörde der Regierung von Oberbayern hatte acht Trambahnen des Typs „Avenio“ zwar zugelassen, aber den Umgang mit Dokumenten bei der MVG beanstandet. Am Dienstag trafen sich beide Seiten von dem Münchner Verwaltungsgericht.

Grundsätzlich ging es um zwei Fragen: Wie muss die MVG mit den Antragsdokumenten umgehen? Und müssen Änderungen bei bestimmten Dokumenten sowie im Instandhaltungs- und dem Fahrerhandbuch jedes Mal der Behörde angezeigt und von ihr genehmigt werden?

Im Kern ging es dann um Detailfragen, bei denen selbst der Richter immer wieder nachbohren musste: „Auch für uns als Gericht sind diese technischen Details Neuland.“ Ein Beispiel: Da laut Regierung einige Betriebsunterlagen „unsauber“ eingereicht wurden, verlangte sie, dass diese händisch unterschrieben werden. Das wiederum ärgerte die MVG: „Das ist nicht von allen Zulieferern möglich, da sollte auch die Dokumentenfreigabe des Managementsystems gelten.“ Dem Wunsch gab die Regierung nun nach. Bei der zweiten Frage müsse möglicherweise in einem Aufsichtsratsverfahren geklärt werden, ob Änderungen anzeige- und genehmigungspflichtig sind, sagte der Richter.

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