München:Gericht: München muss Stolpersteine nicht erlauben

München (dpa/lby) - München muss auf seinen öffentlichen Straßen und Plätzen keine Stolpersteine zum Gedenken an Nazi-Opfer zulassen. Die Stadt könne nach dem Straßen- und Wegerecht nicht verpflichtet werden, dem entsprechenden Wunsch der Angehörigen nachzukommen, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) am Freitag.

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München (dpa/lby) - München muss auf seinen öffentlichen Straßen und Plätzen keine Stolpersteine zum Gedenken an Nazi-Opfer zulassen. Die Stadt könne nach dem Straßen- und Wegerecht nicht verpflichtet werden, dem entsprechenden Wunsch der Angehörigen nachzukommen, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) am Freitag.

Die Kläger hatten schon vor dem Verwaltungsgericht München keinen Erfolg gehabt. Mit drei Beschlüssen stellte nun auch der Verwaltungsgerichtshof klar, dass die Landeshauptstadt nicht verpflichtet ist, für den Einbau von Stolpersteinen eine Sondernutzungserlaubnis zu erteilen. Hierfür wäre eine privatrechtliche Gestattung durch die Stadt notwendig, über die Verwaltungsgerichtshof aber nicht zu befinden habe, hieß es. Ob die Entscheidung der Landeshauptstadt gegen Stolpersteine rechtmäßig sei, habe bei der Entscheidung keine Rolle gespielt.

Anders als viele andere Städte lehnt München die Installation von Stolpersteinen auf öffentlichen Flächen ab. Stattdessen sind Wandtafeln im Gespräch. Alternativ könnten Stelen vor Gebäuden an die Ermordeten erinnern. Der Verein „Stolpersteine für München“ hat bereits Steine auf privatem Grund in der Stadt verlegt.

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