Prozesse:Menschenrechtsanwältin wegen Terrorvorwürfen verurteilt

Prozesse
2004 erhleit Eren Keskin den Aachener Friedenspreises. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Istanbul (dpa) - Die türkische Menschenrechtsanwältin Eren Keskin ist wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.

Das Istanbuler Gericht verurteilte am Montag zudem drei weitere Angeklagte, wie aus dem Protokoll hervorging: Zwei Verantwortliche der inzwischen verbotenen pro-kurdischen Tageszeitung "Özgür Gündem" erhielten demnach ebenfalls eine Strafe von sechs Jahren und drei Monaten wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation. Der ehemalige Chefredakteur der Zeitung, Bilir Zana Kaya, wurde laut Protokoll zu zwei Jahren und einem Monat Haft wegen Terrorpropaganda verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Keskin ist eine der bekanntesten Menschenrechtsanwältinnen im Land. Auf Twitter schrieb Keskin, sie sei oft angeklagt worden und habe wegen ihrer Ansichten im Gefängnis gesessen. Es sei jedoch das erste Mal, dass sie wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation verurteilt werde. Milena Büyüm von Amnesty International nannte das Urteil eine "entsetzliche Ungerechtigkeit". Auf Twitter schrieb sie: "Eren Keskin hat ihr Leben der Verteidigung der Rechte von Frauen und Inhaftierten gewidmet sowie für Gerechtigkeit für Familien von Verschwundenen gekämpft. Sie ist eine Menschenrechtsanwältin, die sich gegen Ungerechtigkeit ausspricht."

Die Grünen forderten die Bundesregierung auf, "sich endlich glaubwürdig mit den politischen Gefangenen und der immer stärker unterdrückten Zivilgesellschaft in der Türkei" zu solidarisieren - und zwar nicht nur durch Worte, sondern auch durch Taten. Stattdessen scheine sich die Regierung von "Erdogans Charmeoffensive einlullen zu lassen", monierten die Bundestagsabgeordneten Cem Özdemir und Claudia Roth.

Hintergrund des Verfahrens war, dass Keskin die Zeitung "Özgür Gündem", die nach dem Putschversuch 2016 per Dekret verboten worden war, unterstützt hatte.

© dpa-infocom, dpa:210215-99-444744/5

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: