Mannheim:Umweltschützer kommen im Streit um Stuttgart-21-Pläne voran

Mannheim (dpa/lsw) - Die Baugenehmigung für die Stuttgart-21-Pläne der Bahn am Landesflughafen ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Baden-Württemberg rechtswidrig. Mit seinem Urteil gab der Fünfte Senat am Dienstag in Mannheim den klagenden Umweltschützern Recht. Sie hatten den gemeinsamen Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes (EBA) für den S21-Flughafenbahnhof samt Anbindung an die Schnellbahnstrecke nach Ulm sowie für eine Straßenverlegung entlang der Trasse moniert. Geklagt hatten die Schutzgemeinschaft Filder und der Naturschutzbund (Nabu) Stuttgart.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Mannheim (dpa/lsw) - Die Baugenehmigung für die Stuttgart-21-Pläne der Bahn am Landesflughafen ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Baden-Württemberg rechtswidrig. Mit seinem Urteil gab der Fünfte Senat am Dienstag in Mannheim den klagenden Umweltschützern Recht. Sie hatten den gemeinsamen Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes (EBA) für den S21-Flughafenbahnhof samt Anbindung an die Schnellbahnstrecke nach Ulm sowie für eine Straßenverlegung entlang der Trasse moniert. Geklagt hatten die Schutzgemeinschaft Filder und der Naturschutzbund (Nabu) Stuttgart.

Das EBA hat aus Sicht der Richter versäumt, die mit dem Straßenbauvorhaben verbundenen Vorteile und die nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt abzuwägen - und zwar unabhängig von dem Eisenbahnvorhaben. Bei der Verlegung der Straße gehe es um ein selbstständiges Projekt. Im übrigen sei die Genehmigung aber rechtmäßig (Az: 5 S 1981/16 und 5 S 2138/16).

Die Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist zugelassen. Mit dem Beschluss revidierte das Gericht eigene Entscheidungen vom Februar 2017, als es Anträge derselben Kläger gegen den Sofortvollzug der Baugenehmigung ablehnte. Der alte Beschluss soll im Sinne der neuen Entscheidung abgeändert werden, wozu sich die Beteiligten äußern könnten, sagte der Vizepräsident des VGH, Karsten Harms.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: