Mannheim:Kindesmissbrauch im Schwimmbad: Landgericht fällt Urteil

Mannheim (dpa/lsw) - Das Landgericht Mannheim verkündet heute sein Urteil gegen einen 51-jährigen Mann, der in einem Freizeitbad im Rhein-Neckar-Kreis zwei Mädchen mehrfach sexuell missbraucht haben soll. Er hat bereits unter Ausschluss der Öffentlichkeit gestanden, so dass Details nicht bekannt wurden. Die Beweisaufnahme ist laut 7. Strafkammer abgeschlossen. Vor dem Urteil stehen noch die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung an (Az. 7 KLs 713 Js 7981/17). Das Strafmaß reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

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Mannheim (dpa/lsw) - Das Landgericht Mannheim verkündet heute sein Urteil gegen einen 51-jährigen Mann, der in einem Freizeitbad im Rhein-Neckar-Kreis zwei Mädchen mehrfach sexuell missbraucht haben soll. Er hat bereits unter Ausschluss der Öffentlichkeit gestanden, so dass Details nicht bekannt wurden. Die Beweisaufnahme ist laut 7. Strafkammer abgeschlossen. Vor dem Urteil stehen noch die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung an (Az. 7 KLs 713 Js 7981/17). Das Strafmaß reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem gelernten Dachdecker vor, sich in dem Freizeitbad 18 Mal zwischen den Jahren 2016 und 2017 an den damals acht und neun Jahre alten Mädchen vergangen zu haben. Der geschiedene Mann soll überdies in dem Bad Unterwasseraufnahmen von den unbekleideten Kindern gemacht haben. Staatsanwältin Simone Velte-Kircher nannte als weitere Delikte unter anderem den Besitz kinder- und jugendpornografischen Materials sowie den Versuch, solches zu produzieren. Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen rief angesichts des Falls Eltern auf, im Schwimmbad auf ihre Kinder zu achten.

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