Mainz (dpa) - Nach einem tödlichen Unfall auf der Autobahn 63 in Rheinhessen hat das Landgericht Mainz in einem Berufungsverfahren das Urteil gegen den Unfallverursacher vom Mai 2018 bestätigt. Die Richter blieben am Mittwoch bei dem Strafmaß von zwei Jahren und acht Monaten Haft für den heute 27-Jährigen aus der ersten Instanz unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Dazu war der Mann aus der Nähe von Alzey im vergangenen Herbst verurteilt worden, legte dagegen aber Berufung ein.
Er war damals betrunken mit seinem Auto bei hoher Geschwindigkeit nahe Biebelnheim im Kreis Alzey-Worms auf einen vorausfahrenden Wagen aus Hessen aufgefahren, in dem drei Frauen und ein Kind saßen. Eine 33-Jährige aus diesem Pkw war noch schwer verletzt in die Mainzer Uniklinik geflogen worden, erlag dort aber ihren Verletzungen. Auch die anderen Unfallbeteiligten hatten Verletzungen erlitten.