Prozesse - Leipzig:Urteil gegen Rechtsreferendar bestätigt

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Leipzig (dpa/sn) - Das Landgericht Leipzig hat die Verurteilung eines Rechtsreferendars wegen Landfriedensbruchs bestätigt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass sich der Kampfsportler im Januar 2016 an Krawallen von Neonazis und Hooligans im alternativ geprägten Leipziger Stadtteil Connewitz beteiligt hatte. Das Amtsgericht hatte den 27-Jährigen vor etwa einem Jahr deswegen zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt (Az.: 10 Ns 617 Js 43983/16).

Hunderte von Neonazis und Hooligans hatten im Januar 2016 in Connewitz randaliert. 215 Verdächtige wurden ermittelt. "Wir sind der Meinung, das war auch Ihr Wille. Sie haben das mitgetragen", begründete die Vorsitzende Richterin Gabriela Walburg die Entscheidung. Mit dem Urteil folgte das Landgericht der Forderung der Staatsanwaltschaft, die Berufung zu verwerfen. Der Angeklagte habe "noch mehr als jeder andere erkennen müssen, auf was er sich da einlässt", sagte die Staatsanwältin mit Blick auf das Studium des angehenden Juristen, der gegenwärtig seine Ausbildung am Landgericht Chemnitz absolviert.

Der Verteidiger des Beschuldigten hatte im Berufungsprozess einen Freispruch gefordert. Sein Mandant sei "in dieser Gruppe gefangen" gewesen, hätte nichts von den geplanten Gewalttaten gewusst und hätte den Zug durch den Stadtteil auch nicht verlassen können, so Anwalt Jürgen Schäfer.

Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Der 27-Jährige kündigte an, Revision dagegen einzulegen. Wird das Urteil rechtskräftig, hätte der angehende Jurist keine Zukunft im Staatsdienst. Ein Ausschluss aus dem öffentlichen Dienst sei auch wegen Zweifeln an der Verfassungstreue möglich, sagte ein Gerichtssprecher. Die juristische Ausbildung des 27-Jährigen begann im November vergangenen Jahres. Das Referendariat dauert voraussichtlich noch bis Ende November 2020.

Auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im österreichischen Wels gegen den angehenden Juristen könnten sich auf die Zukunft des 27-Jährigen auswirken. Ermittelt werde wegen des "Verdachts der nationalsozialistischen Wiederbetätigung", wie eine Sprecherin der Behörde mitteilte. Dafür könnten ihm zwischen einem und zehn Jahren Haft drohen.

Auf Facebook waren Fotos vom entblößten Oberkörper des 27-Jährigen aufgetaucht - darauf sollen Tätowierungen von Hakenkreuzen zu sehen sein. Laut Staatsanwaltschaft entstanden die Fotos bei einer Kampfsportveranstaltung am 1. Juni 2019 im oberösterreichischen Gmunden. Auch der Präsident des Oberlandesgerichts in Dresden, verantwortlich für die Zulassung von Rechtsreferendaren, hatte ihn angezeigt.

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