Leipzig/Berlin (dpa/bb) - Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sieht das Land Berlin keine Möglichkeiten mehr, für die „Dresdner Bahn“ einen Tunnelneubau durchzusetzen. Nach mehr als 15-jährigem Einsatz für einen Fernbahntunnel sei das nun vorbei, teilte die Verkehrsverwaltung am Donnerstag mit. Das Gericht in Leipzig hatte entschieden, dass der Bau einer oberirdischen Trasse zulässig ist. Anwohner hatten vor allem den Lärmschutz an der Strecke in Berlin-Lichtenrade bemängelt und einen Tunnel gefordert.
Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatte das Land Berlin das Bundesverkehrsministerium gebeten, die Tunnellösung der Bürgerinitiative Lichtenrade zu prüfen. Sie wurde nach Darstellung der Verwaltung jedoch unter anderem deshalb verworfen, weil sich der Bau um weitere zehn Jahre verzögert hätte und Mehrkosten in vielfacher Millionenhöhe aufgetreten wären.
Der Berliner Abschnitt der „Dresdner Bahn“ ist Teil der Strecke von Berlin über Dresden nach Prag und Wien. Auch zur Anbindung des Flughafens BER sei sie unverzichtbar, erklärte die Verkehrsverwaltung. Jetzt müsse die oberirdische Trasse so stadtverträglich wie möglich gestaltet werden.