Leipzig (dpa/bb) - Das Bundesverwaltungsgericht will seine Entscheidung über Klagen gegen die „Dresdner Bahn“ in Berlin am 29. Juni fällen. Es sei ein Verkündungstermin für 11.00 Uhr festgelegt worden, teilte das Gericht in Leipzig am Freitag mit. Mehrere Anwohner und die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm haben gegen die Planungen für das 2,4 Kilometer lange Teilstück in Lichtenrade geklagt. Sie halten die Lärm- und Erschütterungsprognosen für unzureichend und bevorzugen eine Tunnelvariante. Das Eisenbahnbundesamt hat jedoch zwei oberirdische Gleise genehmigt. Über die Klagen war am Mittwoch und Donnerstag ausführlich mündlich verhandelt worden. (Az.: BVerwG 3 A 1.16, BVerwG 3 A 2.16)
Leipzig:Entscheidung zur „Dresdner Bahn“ kommt am 29. Juni
Leipzig (dpa/bb) - Das Bundesverwaltungsgericht will seine Entscheidung über Klagen gegen die "Dresdner Bahn" in Berlin am 29. Juni fällen. Es sei ein Verkündungstermin für 11.00 Uhr festgelegt worden, teilte das Gericht in Leipzig am Freitag mit. Mehrere Anwohner und die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm haben gegen die Planungen für das 2,4 Kilometer lange Teilstück in Lichtenrade geklagt. Sie halten die Lärm- und Erschütterungsprognosen für unzureichend und bevorzugen eine Tunnelvariante. Das Eisenbahnbundesamt hat jedoch zwei oberirdische Gleise genehmigt. Über die Klagen war am Mittwoch und Donnerstag ausführlich mündlich verhandelt worden. (Az.: BVerwG 3 A 1.16, BVerwG 3 A 2.16)
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