Koblenz:FDP-Fraktions-Ausschluss von Lerch vor Verfassungsgericht

Die rheinland-pfälzische Landtagsabgeordnete Helga Lerch. (Foto: Thomas Frey/dpa/Archivbild)

Rund acht Monate nach dem Ausschluss der Bildungspolitikerin Helga Lerch aus der rheinland-pfälzischen FDP-Landtagsfraktion hat sich der Verfassungsgerichtshof...

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Koblenz (dpa/lrs) - Rund acht Monate nach dem Ausschluss der Bildungspolitikerin Helga Lerch aus der rheinland-pfälzischen FDP-Landtagsfraktion hat sich der Verfassungsgerichtshof (VGH) des Landes mit dem Thema beschäftigt. Am Freitag wurde dort in Koblenz die Klage Lerchs gegen ihren Rauswurf verhandelt. Anwesend waren sowohl Lerch als auch die FDP-Fraktionsvorsitzende Cornelia Willius-Senzer. Eine Entscheidung fiel zunächst nicht, sie könnte laut Verfahrensbeteiligten kommende Woche schriftlich erfolgen.

Willius-Senzer teilte auf Anfrage mit: „Es war eine konstruktive Sitzung.“ Die Argumente seien ausgetauscht worden. „Nun warten wir auf das Urteil des Gerichts.“ Lerch sagte, die Verhandlung habe ihr die Gelegenheit gegeben, die Sachverhalte aus ihrer Perspektive zu schildern. „Ich bin optimistisch, denn ein Fraktionsausschluss kann nicht beliebig sein und muss das Rechtsprinzip der Angemessenheit erfüllen.“

Im Februar hatte die FDP-Landtagsfraktion Lerch mit sechs Ja-Stimmen und einer Gegenstimme ausgeschlossen. Seitdem sitzt sie als fraktionslose Abgeordnete im Landesparlament in Mainz. Sie hatte nach Darstellung der liberalen Fraktion der Schulaufsicht im Land zögerliches Verhalten bei sexuellen Übergriffen von Lehrern vorgeworfen, aber die von ihr erwähnten Fälle nicht näher benannt. Zuvor hatte sie sich im Plenum kritisch zur Bildungspolitik der rot-gelb-grünen Landesregierung geäußert. Die FDP-Fraktion sah ihr Ansehen geschädigt und ihr Vertrauensverhältnis zu Lerch zerstört.

Die Bildungspolitikerin argumentierte in ihrer Organklage laut dem VGH, ihr Ausschluss sei verfassungswidrig und ungerechtfertigt. Es gebe Verfahrensfehler. Vorwürfe der Fraktion beruhten auf unzutreffenden Annahmen. Die liberale Fraktion habe mit den Vorwürfen, die zum Ausschluss geführt hätten, „die Grenze zum verfassungsrechtlich unzulässigen Fraktionszwang überschritten“.

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