Prozesse - Kiel:Kieler Staatsanwältin bleibt vom Dienst enthoben

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Kiel (dpa/lno) - Eine Staatsanwältin, die sich in Kiel wegen des Verdachts der Rechtsbeugung im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen Tierschutz-Verstößen verantworten muss, bleibt vorläufig des Dienstes enthoben. Auch die Bezüge der Juristin bleiben gekürzt. Das bestätigte die Sprecherin des Generalstaatsanwalts des Landes Schleswig-Holstein am Freitag der Deutschen Presse-Agentur (dpa). "Aufgrund dienstrechtlicher Maßnahmen war durchgängig sichergestellt, dass die Beamtin nicht als Staatsanwältin in Kiel tätig ist und aktuell nicht die vollen Bezüge erhält", sagte Wiebke Hoffelner. Weitere Angaben zum Disziplinarverfahren gegen die Juristin lehnte die Pressesprecherin aus Gründen des Personenschutzes ab.

Hintergrund ist eine erst jetzt bekanntgewordene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) in Schleswig, das ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) vom Juni 2018 gegen die Staatsanwältin aus formalen Gründen aussetzte. Der OVG-Entscheidung zufolge hätte die Beamtin ihren Dienst wieder antreten und die vollen Bezüge erhalten können, weil vor Verfügung der Disziplinarmaßnahmen ein Gremium nicht gehört wurde. Die Beschwerde der Staatsanwältin gegen die Maßnahmen sei somit begründet gewesen, befand das OVG.

Nach Angaben der Sprecherin des Generalstaatsanwalts wurden im Zusammenhang mit dem OVG-Beschluss aber "neue dienstrechtliche Maßnahmen eingeleitet, um das Verfahren ordnungsgemäß zu wiederholen". Dieses Verfahren sei noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.

Zuständig sind nach Feststellung des OVG Richterdienstgerichte beim Landgericht Kiel und dem Oberlandesgericht in Schleswig. Ob dort ein Verfahren anhängig ist, war zunächst nicht zu erfahren. Der Staatsanwältin werden zwischen Ende 2011 und Anfang 2014 zehn Fälle von Rechtsbeugung zur Last gelegt. Die Juristin räumte Fehler ein.

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