Kassel:VGH-Entscheidung: Syrer aus Rebellengebieten gelten als Flüchtlinge

Kassel (dpa/lhe) - Syrische Asylbewerber aus von Rebellen besetzten Gebieten müssen als Flüchtlinge anerkannt werden. Mit dieser Entscheidung hat der hessische Verwaltungsgerichtshof am Dienstag in Kassel drei Männern aus Syrien recht gegeben. Sie waren Ende 2015 nach Deutschland gekommen. Die Kasseler Richter sahen es als begründet an, dass den Männern in ihrem Heimatland politische Verfolgung droht. Die Syrer hatten sich dem Wehrdienst in ihrer Heimat entzogen. (AZ 3 A 3040/16.A)

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Kassel (dpa/lhe) - Syrische Asylbewerber aus von Rebellen besetzten Gebieten müssen als Flüchtlinge anerkannt werden. Mit dieser Entscheidung hat der hessische Verwaltungsgerichtshof am Dienstag in Kassel drei Männern aus Syrien recht gegeben. Sie waren Ende 2015 nach Deutschland gekommen. Die Kasseler Richter sahen es als begründet an, dass den Männern in ihrem Heimatland politische Verfolgung droht. Die Syrer hatten sich dem Wehrdienst in ihrer Heimat entzogen. (AZ 3 A 3040/16.A)

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte den Männern zunächst nur behelfsmäßigen Schutz zugesprochen, ihnen aber den weiterreichenden Status als Flüchtling verweigert. Die Begründung: Es gebe keine gesicherten Erkenntnisse dafür, dass den Asylbewerbern in Syrien Verfolgung und Misshandlung drohe. Laut dem Verwaltungsgerichtshof sahen das die Männer anders und klagten. Ihnen drohe bei einer Rückkehr eine Zwangsrekrutierung oder sogar die Todesstrafe.

Nachdem das Verwaltungsgericht Kassel 2016 bereits im Sinne der Männer entschieden hatte, bestätigte der hessische Verwaltungsgerichtshof nun das Urteil. Nach aktuellen Auskünften des Auswärtigen Amtes und weiterer Stellen drohe den Männern wegen ihrer Herkunft und wegen des nicht geleisteten Wehrdienstes mit „beachtlicher Wahrscheinlichkeit Inhaftierung und Folter und damit eine politische Verfolgung“, befanden die Kasseler Richter. Eine Revision ließen sie nicht zu.

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