Kassel:Verwaltungsgericht setzt Amazon Grenzen bei Sonntagsarbeit

Bad Hersfeld/Kassel (dpa) - Das Verwaltungsgericht Kassel hat dem Versandhändler Amazon bei der Sonntagsarbeit im Weihnachtsgeschäft Grenzen gesetzt. Das Gericht urteilte am 16. Mai, dass die Erlaubnis des Regierungspräsidiums Kassel für den Standort Bad Hersfeld in der Vorweihnachtszeit 2014 rechtswidrig war, sagte am Freitag ein Richter und bestätigte damit Angaben der "Allianz für den freien Sonntag".

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Bad Hersfeld/Kassel (dpa) - Das Verwaltungsgericht Kassel hat dem Versandhändler Amazon bei der Sonntagsarbeit im Weihnachtsgeschäft Grenzen gesetzt. Das Gericht urteilte am 16. Mai, dass die Erlaubnis des Regierungspräsidiums Kassel für den Standort Bad Hersfeld in der Vorweihnachtszeit 2014 rechtswidrig war, sagte am Freitag ein Richter und bestätigte damit Angaben der „Allianz für den freien Sonntag“.

Die Kasseler liegen mit ihrer Entscheidung auf der Linie anderer Verwaltungsgerichte in Deutschland und dem Bundesverwaltungsgericht. Es blieb zunächst unklar, welche Auswirkungen das Urteil in Zukunft entwickelt.

Das Verwaltungsgericht Kassel begründete im vorliegenden Fall, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung von Sonntagsarbeit nicht vorlagen. Nach der üblichen Rechtssprechung könne Sonntagsarbeit in Einzelfällen zugelassen werden, wenn das aufgrund außergewöhnlicher Umstände zur Vermeidung eines erheblichen Schadens geboten ist. Amazon habe aber nicht darlegen können, inwiefern diese Umstände im Weihnachtsgeschäft vorlagen, sagte eine Gerichtssprecher.

Die klageführende Gewerkschaft Verdi bezeichnete es als wichtiges Signal, dass auch das Geschäftsmodell von Amazon mit sehr kurzen Lieferzusagen es nicht rechtfertige, eine Ausnahme vom Sonntagsschutz zu gewähren. Auch im Online-Handel dürfe nicht rund um die Uhr gearbeitet werden. Eine Amazon-Sprecherin kommentierte in München: „Wir bedauern die Entscheidung des Gerichts.“

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