Kassel:Urteil zum Flüchtlingsstatus für Syrer erntet Zustimmung

Lesezeit: 1 min

Wiesbaden/Kassel (dpa/lhe) - Die Entscheidung des hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zum Flüchtlingsstatus von Syrern ist von der Landtagsfraktion der Linken begrüßt worden. "Die offenkundig politisch motivierte Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Flüchtlinge wird damit korrigiert", erklärte die migrationspolitische Sprecherin, Gabi Faulhaber, am Mittwoch in Wiesbaden. Das Amt habe den Klägern nur subsidiären Schutz zugebilligt, wodurch ein Familiennachzug ausgeschlossen worden sei.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Wiesbaden/Kassel (dpa/lhe) - Die Entscheidung des hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zum Flüchtlingsstatus von Syrern ist von der Landtagsfraktion der Linken begrüßt worden. „Die offenkundig politisch motivierte Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Flüchtlinge wird damit korrigiert“, erklärte die migrationspolitische Sprecherin, Gabi Faulhaber, am Mittwoch in Wiesbaden. Das Amt habe den Klägern nur subsidiären Schutz zugebilligt, wodurch ein Familiennachzug ausgeschlossen worden sei.

Auch der Rechtsexperte der Flüchtlingsorganisation „Pro Asyl“, Bernd Mesovic, nannte das hessische Urteil „sehr positiv“, vor allem mit Blick auf eine gegenteilige Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in einem ähnlichen Fall. Die Münsteraner Richter hatten Anfang Mai keine ausreichenden Gründe gesehen, einem jungen Mann aus Syrien den Flüchtlingsstatus zuzubilligen.

Der VGH in Kassel hatte am Dienstag entschieden, dass syrische Asylbewerber aus von Rebellen besetzten Gebieten als Flüchtlinge anerkannt werden müssen. Die Richter gaben drei Klägern aus dem Bürgerkriegsland recht und sahen es als begründet an, dass den Männern dort politische Verfolgung droht. Die Syrer hatten sich dem Wehrdienst in ihrer Heimat entzogen (AZ 3 A 3040/16.A).

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte den Männern zunächst nur behelfsmäßigen Schutz zugesprochen, ihnen aber den weiterreichenden Status als Flüchtling verweigert. Die Begründung: Es gebe keine gesicherten Erkenntnisse dafür, dass den Asylbewerbern in Syrien Verfolgung und Misshandlung drohe. Zwar haben die VGH-Richter keine Revision zugelassen - dagegen könnte das BAMF jedoch Beschwerde einlegen.

Die Linken-Abgeordnete Faulhaber nannte es „unter humanitären Gesichtspunkten (...) unerträglich“, dass immer mehr syrische Flüchtlinge nur einen behelfsmäßigen Schutz erhielten. Familienangehörige in Syrien, die nachfolgen wollen, würden zum Spielball einer Politik der Abschreckung.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: