Kassel:Urteil: Schüler sind bei Projektarbeit unfallversichert

Kassel/Steinheim (dpa) - Ein Schüler ist bei einer Projektarbeit außerhalb des Schulgeländes gesetzlich unfallversichert - auch wenn sie nicht beaufsichtigt ist. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag entschieden. Ein Versicherungsschutz bestehe auch dann, wenn die zeitlichen und räumlichen Zusammenhänge zum Unterricht weitgehend gelockert seien, urteilten die Richter. Das Gericht gab damit dem 20 Jahre alten Schüler Jochen Knoop aus Steinheim (Baden-Württemberg) recht. Er war 2013 nach einem Videodreh für die Schule außerhalb des Unterrichts schwer gestürzt und sitzt seitdem im Rollstuhl (Az.: B2 U 8/16 R)

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Kassel/Steinheim (dpa) - Ein Schüler ist bei einer Projektarbeit außerhalb des Schulgeländes gesetzlich unfallversichert - auch wenn sie nicht beaufsichtigt ist. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag entschieden. Ein Versicherungsschutz bestehe auch dann, wenn die zeitlichen und räumlichen Zusammenhänge zum Unterricht weitgehend gelockert seien, urteilten die Richter. Das Gericht gab damit dem 20 Jahre alten Schüler Jochen Knoop aus Steinheim (Baden-Württemberg) recht. Er war 2013 nach einem Videodreh für die Schule außerhalb des Unterrichts schwer gestürzt und sitzt seitdem im Rollstuhl (Az.: B2 U 8/16 R)

Die Versicherung der Schule, die Unfallkasse Baden-Württemberg, hatte argumentiert, dass Hausaufgaben im privaten Bereich liegen und daher unversichert seien. Dem stimmten die Kasseler Richter grundsätzlich zu. Es handele sich im strittigen Fall aber um eine „schulisch initiierte Projektarbeit“.

Der Lehrer habe eine Gruppe von Schülern gebildet und ihnen eine Aufgabe zugewiesen. Dadurch bestehe ein zeitlicher und räumlicher Schulbezug. Mit seiner Entscheidung bestätigte das Bundessozialgericht ein Urteil des Landessozialgerichts Stuttgart aus dem Jahr 2016 und wies die Revision der Unfallkasse ab.

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