Kassel (dpa/lhe) - Die Verfügung des Kreises Marburg-Biedenkopf für eine Sperrstunde für Gaststätten ab 23.00 Uhr bleibt außer Vollzug. Das entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel am Freitag und bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen, gegen die der Kreis Beschwerde eingelegt hatte. Allerdings ist die Allgemeinverfügung des Kreises ohnehin nur bis zum kommenden Montag gültig (2. November), ab dann gelten die bundesweit vereinbarten strengeren Beschränkungen in der Corona-Pandemie und auch in Hessen müssen Gaststätten schließen.
Im Kreis Marburg-Biedenkopf hatte sich die Betreiberin eines Marburger Lokals gegen die Verfügung des Kreises gewehrt, das Verwaltungsgericht erklärte sie daraufhin für rechtswidrig. Auch der Verwaltungsgerichtshof befand nun, die Ermessenserwägungen des Kreises seien unvollständig. Die Verlängerung der Sperrstunde sei ein durchaus empfindlicher Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit. Der Beschluss der obersten Verwaltungsrichter im Land ist unanfechtbar.