Kassel:Geringere Sozialabgaben für Eltern: Gericht entscheidet

Kassel (dpa) - Für geringere Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie Pflegeversicherung kämpfen Eltern vor dem Bundessozialgericht in Kassel. Die Richter entscheiden heute über zwei entsprechende Klagen aus Baden-Württemberg. (Aktenzeichen B 12 KR 13/15 R und B 12 KR 14/15 R)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Kassel (dpa) - Für geringere Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie Pflegeversicherung kämpfen Eltern vor dem Bundessozialgericht in Kassel. Die Richter entscheiden heute über zwei entsprechende Klagen aus Baden-Württemberg. (Aktenzeichen B 12 KR 13/15 R und B 12 KR 14/15 R)

Die klagenden Eheleute verlangen, nur die Hälfte der Beiträge zahlen zu müssen. Sie berufen sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2001. Das hatte den Gesetzgeber beauftragt zu prüfen, ob der Aufwand für Betreuung und Erziehung von Kindern bei Sozialversicherungen genug berücksichtigt wird. Dass Kinderlose seit 2005 einen Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung zahlen müssen, reicht den Klägern nicht.

Die Eltern sind vor dem Sozialgericht Freiburg und dem Landessozialgericht Baden-Württemberg gescheitert. Das Bundessozialgericht hatte 2015 in zwei anderen Verfahren festgestellt, dass die Beitragsbemessung nicht gegen das Grundgesetz verstößt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: