Kassel:Corona-Krise sorgt für erste Klagen an Verwaltungsgerichten

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Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. (Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild)

Vor hessischen Gerichten gibt es die ersten Klagen im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Sowohl Firmen als auch Privatpersonen haben bereits juristische...

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Frankfurt/Gießen/Kassel (dpa/lhe) - Vor hessischen Gerichten gibt es die ersten Klagen im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Sowohl Firmen als auch Privatpersonen haben bereits juristische Schritte eingeleitet, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei Verwaltungsgerichten (VG) in Hessen zeigt. Die Ziele der Kläger gehen allerdings in völlig unterschiedliche Richtungen. Auch Hessens oberstes Verwaltungsgericht in Kassel wird sich mit den Anordnungen zum Schutz vor Covid-19 befassen müssen.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) teilte am Montag mit, dass eine Klage eines katholischen Christen eingegangen sei. Dieser wolle, dass das Verbot von Zusammenkünften in Kirchen, Moscheen und ähnlichen Einrichtungen aufgehoben werde. Der Kläger fordert eine einstweilige Anordnung, bis es zu einer Entscheidung in einem Hauptverfahren kommt. Laut VGH beabsichtigt der zuständige Senat, noch vor Ostern über den Antrag zu entscheiden.

Das Land Hessen hatte am 17. März weitreichende Schritte beschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. Die Regierung untersagte dabei Zusammenkünfte auch in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Einrichtungen anderer Glaubensgemeinschaften.

Die meisten Verfahren gibt es bisher vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt: Dort wollte ein Aktionär die Stadt zwingen, die Hauptversammlung einer Bank im Mai wegen der Covid-19-Pandemie zu verbieten. Der Eilantrag wurde abgelehnt, das Klageverfahren läuft noch. Darüber hinaus wehrt sich eine Firma gegen eine Schließung. „Dieses dürfte sich jedoch nach derzeitigem Stand erledigen, so dass keine streitige Entscheidung ergehen dürfte“, sagte eine VG-Sprecherin.

Außerdem seien zwei Eil- und Klageverfahren einer Privatperson anhängig, die zum einen ein „qualifiziertes Schutzkonzept“ erstreiten wolle und sich zum anderen gegen Verordnungen der Landesregierung zur Bekämpfung des Coronavirus richte. Da für das gegen die Landesverordnungen gerichtete Verfahren der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel zuständig sei, wolle das Verwaltungsgericht sich für sachlich unzuständig zu erklären und die Verfahren verweisen.

Bereits erledigt hat sich ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Gießen: Dort wehrte sich die Betreiberin eines Kosmetikstudios gegen die durch die Stadt Marburg angeordnete Schließung ihres Betriebs. Nachdem solche Studios aber explizit in den Katalog der zu schließenden Einrichtungen aufgenommen worden seien, sei das Verfahren eingestellt worden, sagte eine Sprecherin.

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