Kassel (dpa) - Müssen Urlaubs- und Weihnachtsgeld bei der Berechnung des Elterngelds berücksichtigt werden? Darüber entscheidet am heutigen Donnerstag (10.00 Uhr) das Bundessozialgericht in Kassel. Geklagt hatte eine Mutter gegen das Land Berlin. Sie verlor vor dem Sozialgericht Berlin, das Landessozialgericht gab ihr aber Recht. Dagegen hat das Land Revision eingelegt. (Aktenzeichen B 10 EG 5/16 R).
Die Frau hatte laut Arbeitsvertrag Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Doch das Land berücksichtigte lediglich den Monatslohn bei der Berechnung des Elterngelds. Das Argument: Urlaubs- und Weihnachtsgeld gehörten zu den im Bundeselterngeld und Elternzeitgesetzes aufgeführten "sonstigen Bezügen" und seien nicht anzurechnen. Entscheidungen des Bundessozialgerichts gelten als richtungsweisend für Behörden und Gerichte.