Karlsruhe:„Spaghettimonster-Kirche“: Verfassungsbeschwerde abgeblitzt

Brandenburg/Havel (dpa/bb) - Der Satire-Verein "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" ist mit einem Vorstoß zur Anerkennung als Weltanschauungsgemeinschaft auch beim Bundesverfassungsgericht abgeblitzt. "Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil eine weltanschauliche Betätigung des Beschwerdeführers nicht plausibel gemacht wurde", teilte das oberste deutsche Gericht dem Verein mit. Die 1. Kammer des 1. Senats begründete seine Entscheidung nicht. Der Vereinsvorsitzende Jan Splett kündigte daraufhin am Donnerstag an, dass seine Gemeinschaft nun vor den Europäischen Gerichtshof ziehen werde.

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Brandenburg/Havel (dpa/bb) - Der Satire-Verein „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ ist mit einem Vorstoß zur Anerkennung als Weltanschauungsgemeinschaft auch beim Bundesverfassungsgericht abgeblitzt. „Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil eine weltanschauliche Betätigung des Beschwerdeführers nicht plausibel gemacht wurde“, teilte das oberste deutsche Gericht dem Verein mit. Die 1. Kammer des 1. Senats begründete seine Entscheidung nicht. Der Vereinsvorsitzende Jan Splett kündigte daraufhin am Donnerstag an, dass seine Gemeinschaft nun vor den Europäischen Gerichtshof ziehen werde.

Im August 2017 hatte das Brandenburger Oberlandesgericht eine Klage der „Spaghettimonster“ auf Anerkennung als Weltanschauungsgemeinschaft abgelehnt. Daraufhin war der Verein vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gezogen. Die „Pastafaris“ genannten Anhänger berufen sich auf die Werte des Humanismus und lehnen dogmatische Glaubenslehren ab.

Hintergrund des seit Jahren schwelenden Rechtsstreits ist ein Verbot des Landesbetriebs Straßenwesen, der dem Verein untersagt hatte, mit Schildern an den Ortseingängen von Templin (Uckermark) für seine „Nudelmessen“ zu werben. Der Verein macht dagegen geltend, dass er als Weltanschauungsgemeinschaft das gleiche Recht haben müsse wie die christlichen Kirchen, die an den Ortseingängen mit Schildern auf die Zeiten der Gottesdienste hinweisen dürfen.

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