Karlsruhe:Rauchmelder in Wohnungen: BGH entscheidet über Zuständigkeit

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet heute über die Zuständigkeit bei Anschaffung und Wartung von Rauchmeldern in einem Haus mit Eigentumswohnungen. Hintergrund ist der Beschluss einer Eigentümergemeinschaft in Nordrhein-Westfalen, der die gemeinsame Anschaffung und Wartung für alle 32 Wohnungen einer Wohnanlage vorsieht. Mehrere Eigentümer hatten aber bereits eigene Rauchmelder installiert und wollten von dem Beschluss ausgenommen werden.

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Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet heute über die Zuständigkeit bei Anschaffung und Wartung von Rauchmeldern in einem Haus mit Eigentumswohnungen. Hintergrund ist der Beschluss einer Eigentümergemeinschaft in Nordrhein-Westfalen, der die gemeinsame Anschaffung und Wartung für alle 32 Wohnungen einer Wohnanlage vorsieht. Mehrere Eigentümer hatten aber bereits eigene Rauchmelder installiert und wollten von dem Beschluss ausgenommen werden.

Die Vorinstanzen aus Mettmann und Düsseldorf hatten im Sinne der Eigentümergemeinschaft entschieden. Laut Urteil des Landgerichts Düsseldorf gehören gemeinsam angeschaffte Rauchmelder ins Gemeinschaftseigentum und seien daher auch von der Gemeinschaft instandzuhalten. Eine Regelung aus einer Hand sei aus versicherungsrechtlichen Gründen nachvollziehbar, die finanzielle Mehrbelastung der Kläger gering.

Die Vorsitzende BGH-Richterin wies bei der Verhandlung im Oktober in Karlsruhe darauf hin, dass es für Mietwohnungen bereits eine höchstrichterliche Entscheidung gebe. Ein Vermieter mehrerer Wohnungen hat demnach das Recht, seine Wohnungen einheitlich mit Rauchmeldern auszustatten (Az. V ZR 273/17).

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