Karlsruhe:Hängepartie um Holzverkauf vor dem Abschluss

Lesezeit: 2 min

Karlsruhe (dpa/lsw) - Ein Förster für alles - Baden-Württemberg ist stolz auf seine einheitliche Forststruktur und wehrt sich seit Dienstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen deren Zerschlagung. Der Kartellsenat in Karlsruhe verhandelt darüber, ob das zentral organisierte System gegen Wettbewerbsrecht verstößt. Das Bundeskartellamt sieht dies so und hatte 2015 ein Verbot verschärft, das den gemischten Verkauf von Holz aus Staatswald, kommunalem Wald sowie Privatwald verbietet.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Karlsruhe (dpa/lsw) - Ein Förster für alles - Baden-Württemberg ist stolz auf seine einheitliche Forststruktur und wehrt sich seit Dienstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen deren Zerschlagung. Der Kartellsenat in Karlsruhe verhandelt darüber, ob das zentral organisierte System gegen Wettbewerbsrecht verstößt. Das Bundeskartellamt sieht dies so und hatte 2015 ein Verbot verschärft, das den gemischten Verkauf von Holz aus Staatswald, kommunalem Wald sowie Privatwald verbietet.

Außerdem untersagte es den staatlichen sogenannten Einheitsförstern den bis dahin üblichen Revierdienst für nichtstaatliche Wälder. Die Wettbewerbshüter verlangen strikte Trennung - das würde das bisherige System des Landes komplett umkrempeln. Ein Urteil soll am 12. Juni verkündet werden.

„Das gesamte Konzept des Einheitsförsters wird damit kaputtgemacht“, sagte Harald Kahlenberg, Rechtsanwalt des Landes. „Einen Förster für ein Revier wird es dann nicht mehr geben.“ Vor dem Hintergrund des Verbots der Kartellwächter hat das Land den Verkauf des Holzes aus Nicht-Staatswald vorläufig bereits umorganisiert. Weitere Strukturreformen sind angeleiert.

Es will aber möglichst daran festhalten, dass Landesförster kommunalen und privaten Waldbesitzern weiterhin bei der Pflege und Betreuung ihres Waldes helfen dürfen. „Es könnte für diese Besitzer sonst teuer und kompliziert werden“, sagte dazu auch der Landesvorsitzende des Bundes Deutscher Forstleute (BDF) Dietmar Hellmann.

Kritiker befürchten weiterhin, dass vor allem kleine Waldeigentümer am Ende das Nachsehen haben. Ihr Wald wurde bislang in Gebieten mit gemischten Besitzverhältnissen einfach mitbetreut. Sie könnten aber unter die Räder kommen in ansonsten waldarmen Regionen, für die sich ein privater Dienstleister aus wirtschaftlichen Gründen gar nicht interessiert. Im Land gibt es mehr als 230 000 private Waldbesitzer mit größtenteils jeweils unter zehn Hektar Wald.

„Wald ist nicht nur ein Wirtschaftsgut“, sagte der Nabu-Landesvorsitzende Johannes Enssle. Es gehe auch um den Wald als Naherholungsgebiet, als Freizeitwert und Garant für Artenvielfalt. Bisher gebe es in einem gemischten Waldgebiet, das zum Teil einer Kommune, einem Privatmann oder auch dem Land gehört, nur einen Förster. „Der kennt seinen Wald. Und wenn das zerschlagen wird, gibt es zig Förster“, warnt er. „Die Kontinuität, die wir bisher hatten, geht verloren.“ Der Geschäftsführer der Forstkammer Baden-Württemberg, Jerg Hilt, forderte endlich Klarheit. „Es kann nicht sein, dass wir jahrelang Strukturen aufbauen, die dann wieder umgeworfen werden.“

Das Land hatte zuvor gegen das Verbot vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf geklagt, unterlag jedoch und brachte den Fall vor den BGH. Von der BGH-Entscheidung wären auch andere Bundesländer mit ähnlichen Forststrukturen betroffen - etwa Hessen, Rheinland-Pfalz oder Nordrhein-Westfalen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: