Ingolstadt:Geiselnehmer: Staatsanwältin fordert fast sechs Jahre Haft

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Ingolstadt (dpa/lby) - Der Geiselnehmer aus dem Jugendamt in Pfaffenhofen an der Ilm soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für mehrere Jahre hinter Gitter. Die Anklägerin forderte am Mittwoch vor dem Landgericht Ingolstadt eine Haftstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten. Außerdem müsse der Angeklagte wegen seiner psychischen Erkrankung und der damit begründeten "erheblichen Gefährlichkeit" in einer Psychiatrie untergebracht werden. Der Verteidiger des Mannes hält eine vierjährige Gefängnisstrafe für ausreichend. Die Strafkammer will an diesem Freitag das Urteil verkünden.

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Ingolstadt (dpa/lby) - Der Geiselnehmer aus dem Jugendamt in Pfaffenhofen an der Ilm soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für mehrere Jahre hinter Gitter. Die Anklägerin forderte am Mittwoch vor dem Landgericht Ingolstadt eine Haftstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten. Außerdem müsse der Angeklagte wegen seiner psychischen Erkrankung und der damit begründeten „erheblichen Gefährlichkeit“ in einer Psychiatrie untergebracht werden. Der Verteidiger des Mannes hält eine vierjährige Gefängnisstrafe für ausreichend. Die Strafkammer will an diesem Freitag das Urteil verkünden.

Der 29 Jahre alte deutsche Staatsbürger hatte zugegeben, im November 2017 mehr als fünf Stunden lang eine Mitarbeiterin der Behörde bedroht und mit einem Messer leicht verletzt zu haben. Die Frau stand Todesängste aus, wie sie später bei der Kripo sagte. Bis heute leidet sie an Angstzuständen.

In einem psychiatrischen Gutachten erklärte eine Sachverständige, dass der Angeklagte an einer Schizophrenie leide und nur vermindert schuldfähig sei. Eine Schuldunfähigkeit schloss sie aber aus.

Die Staatsanwältin und der Rechtsanwalt des Mannes haben sich dieser Sichtweise angeschlossen. Uneins waren sich beide jedoch in der Gefährlichkeitsprognose. Denn die Gutachterin hält weitere schwere Taten des 29-Jährigen für möglich. Dies könne so weit führen, dass er einen Menschen töte.

Die Staatsanwältin begründete damit ihren Antrag auf Unterbringung in einer Fachklinik. Der Verteidiger äußerte Zweifel an der Prognose der Gutachterin. Sollte das Gericht entscheiden, dass der Mann zwangsweise in eine Psychiatrie muss, könnte er dort auch wesentlich länger eingesperrt bleiben als seine Haftstrafe dauert.

Polizisten hatten damals die Geiselnahme beendet, indem sie sich als Notärzte ausgaben und den Mann überwältigen. Der 29-Jährige wollte mit seiner Tat erzwingen, dass seine bei einer Pflegefamilie untergebrachte kleine Tochter zur Mutter zurückgebracht wird.

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