Prozesse - Hamm:Tödlicher "Cold Water"-Jux: Opfer ist mitverantwortlich

Hamm (dpa/lnw) - Dreieinhalb Jahre nach einem Video-Jux mit einem Toten im Münsterland ist auch die zivilrechtliche Schuldfrage geklärt. Das Oberlandesgericht Hamm ordnete ein Drittel der Verantwortung für den tödlichen Unfall dem Opfer selbst zu. Der Familienvater habe sich in eine für ihn erkennbare Gefahrensituation begeben, als er sich an der "Cold Water Challenge"-Aktion beteiligte, entschied der 7. Zivilsenat am Freitag (Az.: 7 U 45/16).

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Hamm (dpa/lnw) - Dreieinhalb Jahre nach einem Video-Jux mit einem Toten im Münsterland ist auch die zivilrechtliche Schuldfrage geklärt. Das Oberlandesgericht Hamm ordnete ein Drittel der Verantwortung für den tödlichen Unfall dem Opfer selbst zu. Der Familienvater habe sich in eine für ihn erkennbare Gefahrensituation begeben, als er sich an der "Cold Water Challenge"-Aktion beteiligte, entschied der 7. Zivilsenat am Freitag (Az.: 7 U 45/16).

Ein Kegelclub hatte sich im Juli 2014 für ein Video für die damals weit verbreitete "Cold-Water-Challenge" getroffen. Mit Hilfe eines Teleskopladers sollte die Gruppe auf einer Wiese mit Wasser überschüttet und dabei fürs Internet gefilmt werden. Mit 1800 Litern war das Unglücksfahrzeug allerdings überladen und kippte auf die Männer. Der Familienvater wurde dabei von der Baggerschaufel erschlagen.

In dem Zivilverfahren ging es um die Schadenersatzforderungen der Ehefrau des Toten. Das OLG entschied laut Mitteilung, dass Fahrer und Halter des Unglücksfahrzeugs zu gleichen Teilen für zwei Drittel des Unfalls verantwortlich sind und ihre privaten Haftpflichtversicherungen zahlen müssen. Die Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug wird nicht herangezogen, da der Unfall nicht bei einem landwirtschaftlichen Einsatz passierte. Über die Höhe des Schadensersatzes ging es bei der Entscheidung nicht.

Das Amtsgericht Bocholt hatte das Strafverfahren gegen den Fahrer im Oktober 2015 gegen eine Geldauflage von 3500 Euro eingestellt, der Halter wurde wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 4800 Euro (80 Tagessätze zu 60 Euro) verurteilt.

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