Hamburg:Syrer bereitete Anschlag vor: Sechseinhalb Jahre Haft

Hamburg/Schwerin (dpa) - Wegen Vorbereitung eines islamistischen Terroranschlags hat das Oberlandesgericht Hamburg am Freitag den Syrer Yamen A. zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. "Sie wollten eine Straftat gegen das Leben begehen, die geeignet ist, den Bestand und die Sicherheit des Staates zu gefährden", sagte die Vorsitzende des Staatsschutzsenats, Ulrike Taeubner, an die Adresse des Angeklagten. Bei dem Anschlag mit einer Autobombe sollten 200 Menschen in Deutschland sterben oder verletzt werden.

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Hamburg/Schwerin (dpa) - Wegen Vorbereitung eines islamistischen Terroranschlags hat das Oberlandesgericht Hamburg am Freitag den Syrer Yamen A. zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. „Sie wollten eine Straftat gegen das Leben begehen, die geeignet ist, den Bestand und die Sicherheit des Staates zu gefährden“, sagte die Vorsitzende des Staatsschutzsenats, Ulrike Taeubner, an die Adresse des Angeklagten. Bei dem Anschlag mit einer Autobombe sollten 200 Menschen in Deutschland sterben oder verletzt werden.

Der 20-Jährige, der vor gut einem Jahr in Schwerin festgenommen worden war, habe sich alle Bestandteile und Chemikalien zum Bau eines Sprengsatzes besorgt. Mehrfach habe er sich bei Chatpartnern nach Anleitungen zum Bombenbau erkundigt. Er habe auch mehrmals versucht, den Sprengstoff TATP herzustellen. Hartnäckig und zielstrebig habe er sein Ziel bis zu seiner Festnahme verfolgt. Darum sei das Gericht über den Strafantrag der Bundesanwaltschaft, die fünfeinhalb Jahre Haft gefordert hatte, hinausgegangen.

Der Angeklagte sei 2015 auf Anweisung seiner Eltern aus Syrien nach Deutschland geflüchtet, um der Einberufung zum Militär zu entgehen. In Schwerin habe er zunächst in einer Wohngemeinschaft mit anderen jungen Flüchtlingen gewohnt, dann allein. Spätestens ab Sommer 2017 habe er sich über das Internet radikalisiert und die Ideologie der Terrororganisation Islamischer Staat befürwortet. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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