Insolvenzgericht:Rickmers-Pleite: Einsatz von Sondersachverständigem

Lesezeit: 1 min

Eine Fahne mit dem Logo der Reederei weht in Hamburg auf dem Dach des Unternehmenssitzes. (Foto: picture alliance / Daniel Reinhardt/dpa/Archivbild)

Wer haftet für die Ansprüche aus der Milliarden-Pleite der Rickmers Holding AG? Die Nachfolgerin der verkauften HSH Nordbank? Der Insolvenzverwalter? Das Insolvenzgericht will diesen Fragen nun mit einem Sondersachverständigen nachgehen.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Hamburg (dpa/lno) - Im juristischen Tauziehen um die Milliarden-Pleite der Rickmers Holding AG im Jahr 2017 hat das Insolvenzgericht Hamburg einen Sondersachverständigen eingesetzt. Dieser soll prüfen, ob die Hamburg Commercial Bank als Nachfolgerin der HSH Nordbank möglicherweise haftet, nachdem die damalige Landesbank seinerzeit eine weitere Finanzierung der Rickmers Holding abgelehnt hat und so die Insolvenz der Reederei erst besiegelt haben könnte, wie ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur sagte. Sollten tatsächlich Ansprüche bestehen, aber verjährt sein, soll der Gutachter zudem untersuchen, ob dann möglicherweise der Insolvenzverwalter haftet.

Das Gericht folge damit Forderungen von Anleihegläubigern, die einen Sonderinsolvenzverwalter verlangt hatten, um Ansprüche gegenüber dem ursprünglichen Insolvenzverwalter geltend machen zu können. Dem vorangegangen war ein externes Rechtsgutachten, das zum einen nahelegt, dass die HSH Nordbank den Sanierungsprozess der Reederei treuwidrig abgebrochen habe und somit für die Insolvenz der Rickmers Holding verantwortlich sei. Zum anderen habe der Insolvenzverwalter die Ansprüche der Gläubiger verjähren lassen und sei deshalb nun seinerseits in der Haftung.

Der beschuldigte Insolvenzverwalter selbst beruft sich auf ein anderes Gutachten, wonach die Geltendmachung von Forderungen gegenüber der HSH Nordbank nicht erfolgversprechend gewesen wäre. Die Landesbank von Hamburg und Schleswig-Holstein war damals in erheblichen Schwierigkeiten, war bereits mit mehreren Milliarden Euro gestützt worden und wurde letztlich 2018 an Finanzinvestoren verkauft. Die Nachfolgeorganisation ist die Hamburg Commercial Bank.

Da die Gläubiger nach Auffassung des Gerichts Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter erheben, obwohl noch gar nicht klar ist, ob diese überhaupt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit begründet wären, sei eine Aufklärung des Sachverhalts nötig. Entsprechend habe das Gericht mit Beschluss vom 5. Januar einen Sachverständigen beauftragt, der selbst als Insolvenzverwalter erfahren sei, aber in keinem Verhältnis zu den Verfahrensbeteiligten stehe.

Die Rickmers Holding hatte sich ihre Schiffe wie auch andere Reedereien durch Anleger finanzieren lassen, lieh sich bei ihnen 2013 insgesamt 275 Millionen Euro und versprach dafür Zinsen in Höhe von 8,85 Prozent. Die Rickmers Holding hatte den Wert ihrer Schiffe jedoch zu hoch angesetzt, konnte sie in der Schifffahrtskrise auch immer schlechter vermieten und letztlich die Forderungen nicht mehr bedienen. Nachdem dann auch die HSH Nordbank zurückzog, folgte die Insolvenz. Insgesamt wurden von den Gläubigern des Unternehmens nach Gerichtsangaben Forderungen von mehr als 1,1 Milliarden Euro angemeldet.

© dpa-infocom, dpa:230113-99-203303/2

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: