Hamburg:Mutmaßliche IS-Rückkehrerin vor Gericht

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Ein Staatsanwalt steht vor einem Stapel Gerichtsakten. (Foto: Christian Charisius/dpa/Symbolbild)

Eine mutmaßliche IS-Rückkehrerin hat sich am Donnerstag vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen geäußert. Sie...

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Hamburg (dpa/lno) - Eine mutmaßliche IS-Rückkehrerin hat sich am Donnerstag vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen geäußert. Sie sei mit ihrem jüngeren Sohn lediglich nach Syrien gereist, um ihren Mann, der zuvor durch eine Waffe schwer verletzt worden sei, pflegen zu können, sagte die 44 Jahre alte Deutsche am Donnerstag nach Angaben eines Gerichtssprechers.

In dem Staatsschutzverfahren wirft die Bundesanwaltschaft der Frau Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland und Kriegsverbrechen vor. Sie soll im Sommer 2016 mit ihrem damals fast 14-jährigen Sohn nach Syrien gereist sein und sich der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) angeschlossen haben. Knapp zwei Jahre später kam der Sohn bei einem Bombenangriff ums Leben. Der Familienvater soll bereits 2015 als Kämpfer zum IS nach Syrien gegangen sein.

Bei der Einreise sei sie von ihrem Sohn getrennt worden und in ein Frauenhaus gekommen, sagte die Angeklagte. Sie habe keine Ahnung gehabt, was mit ihrem Sohn passiert sei. Erst später sei sie in das Herrschaftsgebiet des IS gebracht worden und habe ihren Mann wiedersehen können. Irgendwann sei dann auch der Sohn zu ihnen gelangt.

Es sei dann Druck auf sie ausgeübt worden, dass ihr Junge beim IS geschult werde, berichtete die Schleswig-Holsteinerin aus Bad Oldesloe weiter. Sie hätten aber erreichen können, dass er lediglich eine Koranschule besuchen musste. Das Leben sei zu der Zeit schön und ruhig gewesen. Doch dann sei eine Bombe in ein Nachbarhaus eingeschlagen. Der Sohn sei hingelaufen, um zu helfen. Doch als eine weitere Bombe fiel, sei er im Schutt des Hauses ums Leben gekommen. Ihr Ehemann sei am Bein verletzt worden. Sie habe getrauert und sich um ihren Mann gekümmert.

Weitere Anklagepunkte gegen die 44-Jährige sind die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, fahrlässige Tötung und Verstoß gegen das Waffengesetz. Nach dem Tod ihres Sohnes habe die Frau ihren älteren Sohn in Deutschland aufgefordert, sich über den „Märtyrertod“ seines Bruders zu freuen, heißt es in der Anklage. Das sei nur als Trost gemeint gewesen und habe nicht bedeuten sollen, dass ihr Sohn als Kämpfer gestorben sei, betonte die Angeklagte.

Sie erklärte sich bereit, am Verhandlungstag am 2. Februar Fragen der Prozessbeteiligten zu beantworten.

© dpa-infocom, dpa:220126-99-862181/3

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