Prozesse - Hamburg:Ex-Vorstände der HSH Nordbank warten auf neuen Prozess

Hamburg (dpa/lno) - Die Neuauflage des Strafprozesses gegen sechs frühere Vorstände der HSH Nordbank lässt weiter auf sich warten. Die 18. Strafkammer des Hamburger Landgerichts bereite sich inhaltlich auf das Verfahren vor, sei jedoch noch mit einer umfangreichen Wirtschaftsstrafsache blockiert, teilte ein Gerichtssprecher in Hamburg mit. Einer der Angeklagten in diesem Verfahren sitzt seit Oktober vergangenen Jahres in Untersuchungshaft, deshalb müsse der Prozess mit Vorrang geführt werden. Zudem ist gegenwärtig der Vorsitz der Kammer vakant. Das Berufungsverfahren läuft.

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Hamburg (dpa/lno) - Die Neuauflage des Strafprozesses gegen sechs frühere Vorstände der HSH Nordbank lässt weiter auf sich warten. Die 18. Strafkammer des Hamburger Landgerichts bereite sich inhaltlich auf das Verfahren vor, sei jedoch noch mit einer umfangreichen Wirtschaftsstrafsache blockiert, teilte ein Gerichtssprecher in Hamburg mit. Einer der Angeklagten in diesem Verfahren sitzt seit Oktober vergangenen Jahres in Untersuchungshaft, deshalb müsse der Prozess mit Vorrang geführt werden. Zudem ist gegenwärtig der Vorsitz der Kammer vakant. Das Berufungsverfahren läuft.

Der komplette Vorstand der HSH Nordbank vom Dezember 2007 stand ein Jahr lang in Hamburg wegen eines komplizierten Geschäfts vor Gericht, das nach Ansicht des Gerichts zwar sinnlos war und einen Schaden von 30 Millionen Euro verursachte, aber nicht strafbar. Der Vorwurf lautete auf Untreue.

Vor gut drei Jahren, am 9. Juli 2014, hatte eine Kammer des Landgerichts Hans Berger, Dirk Jens Nonnenmacher, Peter Rieck, Jochen Friedrich, Bernhard Visker und Hartmut Strauß freigesprochen. Zwar hätten sie ihre Pflichten verletzt, aber nicht so stark, dass sie sich strafbar gemacht hätten, lautete stark verkürzt der Urteilstenor.

Das Hamburger Urteil wurde im Oktober des vergangenen Jahres vom Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig wieder aufgehoben. In dem Urteil sei nicht ausreichend der Frage nachgegangen worden, ob die Vorstände ihren Pflichten ausreichend nachgekommen seien und die Risiken richtig abgewogen hätten. Die 18. Strafkammer muss nun das Verfahren komplett neu aufrollen. Allein die Klageschrift ist 600 Seiten stark. Im ersten Verfahren benötigte die Kammer mehr als 60 Verhandlungstage und ein knappes Jahr, um zu einem Urteil zu gelangen.

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