Hamburg:Böller-Fans scheitern mit Eilanträgen gegen Feuerwerksverbot

Feuerwerkskröper werden gezeigt. (Foto: Christophe Gateau/dpa)

Zwei Böller-Fans sind mit ihren Eilanträgen gegen das Feuerwerksverbot an Silvester vor dem Verwaltungsgericht Hamburg gescheitert. Das zur Eindämmung der...

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Hamburg (dpa/lno) - Zwei Böller-Fans sind mit ihren Eilanträgen gegen das Feuerwerksverbot an Silvester vor dem Verwaltungsgericht Hamburg gescheitert. Das zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassene Verbot diene vorrangig der Reduzierung menschlicher Kontakte und sei auch geeignet, Ansammlungen von Personen zu verhindern. Das gelte auch für den privaten Raum, erläuterte das Gericht am Montag die gleichlautenden Entscheidungen zweier Kammern. Einer der Antragsteller habe dagegen bereits Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erhoben.

Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) begrüßte die Entscheidung. Es gehe darum, die Infektionszahlen deutlich zu verringern, twitterte er am Abend. „Auch wenn es schwer fällt: Ich bitte alle Hamburgerinnen und Hamburger, in diesem Jahr einen ruhigen Silvesterabend zu planen und die Kontakte zu anderen so weit wie möglich einzuschränken.“

Nach Auffassung der Kammern dürfte sich das Feuerwerksverbot als notwendige Schutzmaßnahme zur Eindämmung der Pandemie erweisen. Es sei vergleichsweise wenig schwerwiegend und verhältnismäßig, auch wenn es aufgrund anderer Infektionsschutzmaßnahmen wie Abstandsgebot und Kontaktbeschränkungen für sich betrachtet nur geringen Einfluss auf die Pandemie haben sollte.

Nach der Coronavirus-Eindämmungsverordnung vom 23. Dezember sind der Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen untersagt. Das gilt sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum. Ausgenommen vom Verbot sind nur Kleinstfeuerwerk wie Wunderkerzen bis 30 Zentimeter, Knallerbsen oder Tischfeuerwerk.

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