Gießen:Abtreibungsparagraf 219a: Gießener Urteil treibt Debatte an

Lesezeit: 2 min

Wiesbaden/Gießen/Berlin (dpa/lhe) - Die Gießener Ärztin Kristina Hänel hat vor Gericht am Freitag eine Niederlage erlitten, politisch geht die Debatte um den Abtreibungsparagrafen 219 im Zusammenhang mit dem Verfahren weiter. "Der Paragraf 219a Strafgesetzbuch kann so nicht bleiben", sagte der hessische SPD-Vorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel vor dem Landgericht Gießen. "Ärztinnen und Ärzte, die neutral über Schwangerschaftsabbrüche informieren, dürfen nicht länger kriminalisiert werden."

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Wiesbaden/Gießen/Berlin (dpa/lhe) - Die Gießener Ärztin Kristina Hänel hat vor Gericht am Freitag eine Niederlage erlitten, politisch geht die Debatte um den Abtreibungsparagrafen 219 im Zusammenhang mit dem Verfahren weiter. „Der Paragraf 219a Strafgesetzbuch kann so nicht bleiben“, sagte der hessische SPD-Vorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel vor dem Landgericht Gießen. „Ärztinnen und Ärzte, die neutral über Schwangerschaftsabbrüche informieren, dürfen nicht länger kriminalisiert werden.“

Hänel hatte Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts eingelegt, das sie vor knapp einem Jahr zu 6000 Euro Strafe verurteilt hatte. Darin hatte es geheißen, Hänel werbe auf ihrer Homepage für Schwangerschaftsabbrüche. Das verstoße gegen den Paragrafen 219a, der das öffentliche Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen untersagt.

Bundesfrauenministerin Franziska Giffey (SPD) plädierte am Freitag für eine Reform des Paragrafen. „Wenn Frauen in so einer schwierigen Situation sind - und das ist eine extreme Ausnahmesituation - dann brauchen sie Beratung, Information und Unterstützung“, sagte Giffey. „Das darf man ihnen nicht verwehren.“ Es gehe um Information, nicht um Werbung. Den Ärzten müsse Rechtssicherheit gegeben werden.

Hänel selbst forderte im Anschluss an das Urteil vor Journalisten eine Gesetzesänderung. Mit der Abweisung ihrer Berufung habe sie gerechnet. „Wir sind einen Schritt weiter auf dem Weg zur juristischen Klärung.“ Zu allem ließen sich in der heutigen Zeit Informationen finden, nur keine sachlichen Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch. „Ich stehe hier für die vielen, vielen Tausend Frauen, die betroffen sind.“ Zudem müsse die Kriminalisierung der Ärzte aufhören.

Der Vorsitzende Richter Johannes Nink hatte in seiner Urteilsbegründung von einer zwiespältigen Gesetzeslage gesprochen. Gerichte müssten sich dennoch an die Gesetze halten. Zwar habe auch er Zweifel, ob Paragraf 219a verfassungsgemäß sei, doch seien diese nicht stark genug, um den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Der Gesetzgeber sei gefragt, für eine Neuregelung zu sorgen.

Bundesjustizministerin Katarina Barley sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe vor der Gerichtsentscheidung, sie sei optimistisch, dass „noch in diesem Herbst“ eine Lösung in der Koalition über den umstrittenen Paragrafen gefunden werde.

Union und SPD streiten seit längerem über den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch. Gegner der Regelung argumentieren, dass auch sachliche Informationen für ungewollt schwangere Frauen durch den Paragrafen verhindert würden. Die SPD will diesen daher reformieren oder abschaffen. In der Union gibt es dagegen aber große Vorbehalte.

„Kristina Hänel hat auf ihrer Homepage darüber informiert, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen kann. Eine solche Information für ratsuchende Frauen sollte nicht verboten sein“, sagte Sigrid Erfurth, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im hessischen Landtag. Sie sprach sich für eine Abschaffung des Paragrafen aus. Er ermögliche „radikalen Abtreibungsgegnern, Frauenärztinnen und -ärzte landauf und landab zu beklagen, nur weil sie darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.“

„Das heutige Urteil macht einmal mehr deutlich: Dieser Paragraf muss endlich abgeschafft werden“, sagte Marjana Schott, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Wiesbadener Landtag. Nun sei der Bundestag gefordert. Parteichefin Katja Kipping forderte am Freitag in Berlin zudem die komplette Abschaffung der Abtreibungsparagrafen 218 und 219. „Es ist ein Unding, dass diese mutigen Frauen kriminalisiert werden“, sagte sie über Hänel, ihr Team und andere Ärztinnen in ähnlicher Lage.

Zwei katholische Frauenorganisationen sprachen sich unterdessen für den Erhalt von Paragraf 219a aus. Auch eine Einschränkung des Paragrafen lehnten die Vorsitzenden des Katholischen Deutschen Frauenbunds und der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschland in einer gemeinsamen Stellungnahme ab. Schwangere in Notlagen benötigten „umfassende Informationen und Unterstützung, die ihnen helfen können, ihr Kind zur Welt zu bringen“, hieß es darin. Gleichzeitig müsse sichergestellt sein, dass schwangere Frauen in extremen Notlagen Zugang zu Informationen über die Möglichkeit eines medizinisch sicheren Schwangerschaftsabbruchs haben.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: