Düsseldorf (dpa) - Ein Autohaus, das einen Audi mit Abgas-Schummel-Software verkauft hat, muss den Kaufpreis nicht erstatten. Das hat das Düsseldorfer Landgericht entschieden (Az.: 6 O 413/15). Es wies damit die Klage eines Autokäufers ab.
Er wollte den Kauf seines Audi A 4 Diesel rückgängig machen. Der Käufer hätte dem Autohaus eine Frist zur Nachbesserung setzen müssen, begründete das Gericht die Entscheidung. Das habe das Autohaus sogar angeboten.