Prozesse:Geldstrafe und Fahrverbot für Gaffer nach tödlichem Unfall

Günzburg (dpa/lby) - Nach einem tödlichen Unfall ist ein Autobahngaffer vom Amtsgericht Günzburg zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt worden. Amtsgerichtdirektor Walter Henle sagte am Dienstag, dass ein entsprechender Strafbefehl gegen den Lasterfahrer rechtskräftig geworden sei. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet, dass der Beschuldigte nun 2700 Euro zahlen müsse.

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Günzburg (dpa/lby) - Nach einem tödlichen Unfall ist ein Autobahngaffer vom Amtsgericht Günzburg zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt worden. Amtsgerichtdirektor Walter Henle sagte am Dienstag, dass ein entsprechender Strafbefehl gegen den Lasterfahrer rechtskräftig geworden sei. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet, dass der Beschuldigte nun 2700 Euro zahlen müsse.

Am 5. September war auf der Autobahn 8 (Stuttgart-München) ein 59 Jahre alter Motorradfahrer vor den Augen seiner Freunde ums Leben gekommen. Bei Burgau war der Biker mit zwei weiteren Motorradfahrern aus dem Raum Göppingen Richtung München unterwegs, ins Schleudern geraten und gestürzt.

Der 50 Jahre alte Lasterfahrer war ausgestiegen und hatte mit seinem Smartphone gefilmt, wie die Ersthelfer vergeblich versuchten, das Leben des Motorradfahrers zu retten. Polizisten nahmen dem Gaffer das Telefon ab und erstatteten Anzeige wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.

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