Freiburg im Breisgau:Mordprozess gegen Hussein K. wird nächstes Jahr fortgesetzt

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Freiburg (dpa/lsw) - Der Freiburger Mordprozess gegen den Flüchtling Hussein K. wird am 8. Januar nächsten Jahres fortgesetzt. Gehört werden sollen dann weitere Zeugen, sagte die Vorsitzende Richterin Kathrin Schenk am Donnerstag vor dem Landgericht. Bis dahin gehe der Prozess in eine rund zweieinhalb Wochen dauernde Pause. Schenk verlas am Donnerstag bei einem nur wenige Minuten dauernden Kurztermin zwei Ermittlungs- und Untersuchungsberichte. Zeugen waren nicht geladen. Es war der letzte Prozesstag in diesem Jahr. Ein Urteil soll es dem Gericht zufolge frühestens Mitte März nächsten Jahres geben.

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Freiburg (dpa/lsw) - Der Freiburger Mordprozess gegen den Flüchtling Hussein K. wird am 8. Januar nächsten Jahres fortgesetzt. Gehört werden sollen dann weitere Zeugen, sagte die Vorsitzende Richterin Kathrin Schenk am Donnerstag vor dem Landgericht. Bis dahin gehe der Prozess in eine rund zweieinhalb Wochen dauernde Pause. Schenk verlas am Donnerstag bei einem nur wenige Minuten dauernden Kurztermin zwei Ermittlungs- und Untersuchungsberichte. Zeugen waren nicht geladen. Es war der letzte Prozesstag in diesem Jahr. Ein Urteil soll es dem Gericht zufolge frühestens Mitte März nächsten Jahres geben.

Hussein K. werden Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Er hat zugegeben, im Oktober 2016 in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin vergewaltigt und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Die Frau ertrank im Wasser des Flusses Dreisam.

Es geht in dem Prozess auch um die Frage, wie alt der vor der Jugendkammer stehende Mann ist. Das hat Auswirkungen auf die Höhe der Strafe. Er selbst hatte angegeben, aus Afghanistan zu kommen und 16 Jahre oder 17 Jahre alt zu sein. Zum Prozessauftakt Anfang September gab er zu, gelogen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hält ihn für mindestens 22 Jahre alt. Gutachten und Zeugenaussagen stützen dies.

Hussein K. war im November 2015 ohne Papiere nach Deutschland gekommen und galt als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling. Er lebte in Freiburg bei einer Pflegefamilie. Von den Behörden überprüft wurden seine Altersangaben den Angaben zufolge nicht.

Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau im Jahr 2013 war Hussein K. in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden. Nach seiner Freilassung tauchte er unter und kam später nach Deutschland.

In dem Freiburger Prozess sollen im nächsten Jahr auch Polizeibeamte aus Griechenland als Zeugen gehört werden, sagte die Richterin. Ein Termin hierfür gebe es noch nicht. Das Gericht habe entsprechende Rechtshilfeersuchen und Anfragen an Griechenland gestellt, diese seien bislang jedoch unbeantwortet geblieben.

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