Frankfurt am Main:Rennklub scheitert mit 100 000 Euro-Forderung vor Gericht

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Im juristischen Hick-Hack um die Frankfurter Rennbahn hat der Rennklub erneut verloren. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt wies am Mittwoch Ansprüche des Klubs an die Rennbahn-Betreibergesellschaft auf Auskünfte sowie die Zahlung von mindestens 100 000 Euro zurück. Die Rechtsgrundlagen dafür seien nicht gegeben, und der Rennklub habe seine Position nicht schlüssig dargelegt. Gegen die Entscheidung des OLG kann der Rennklub beim Bundesgerichtshof die Zulassung der Revision erstreiten.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Im juristischen Hick-Hack um die Frankfurter Rennbahn hat der Rennklub erneut verloren. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt wies am Mittwoch Ansprüche des Klubs an die Rennbahn-Betreibergesellschaft auf Auskünfte sowie die Zahlung von mindestens 100 000 Euro zurück. Die Rechtsgrundlagen dafür seien nicht gegeben, und der Rennklub habe seine Position nicht schlüssig dargelegt. Gegen die Entscheidung des OLG kann der Rennklub beim Bundesgerichtshof die Zulassung der Revision erstreiten.

Die Betreibergesellschaft hatte das Gelände 2010 von der Stadt gemietet und mit dem Rennklub einen Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen. Dieser sah vor, dass der erwirtschaftete Überschuss dem Rennklub überwiesen werden musste, wenn er nicht für Rückstellungen verwendet wurde. Die Stadt kaufte im Sommer 2014 alle Geschäftsanteile an der Betreibergesellschaft. Zugleich wurde der Mietvertrag zwischen der Stadt und der Gesellschaft einvernehmlich aufgehoben. Die Stadt zahlte fast drei Millionen Euro. Die Betreibergesellschaft kündigte nachfolgend ihren Vertrag mit dem Rennklub.

Nach dem jahrelangem Rechtsstreit hatte der Rennklub das Gelände Ende September an die Gerichtsvollzieherin der Stadt übergeben. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) will auf dem mehrere Hektar großen Gelände für etwa 140 Millionen Euro eine Leistungsakademie errichten. Die Stadt hofft, das Gelände dem DFB in der ersten Jahreshälfte 2018 übergeben zu können.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: