Prozesse - Frankfurt am Main:Mietpreisbremse bestätigt: Vermieter muss zurückzahlen

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Mit Erfolg hat ein Mieter auf Rückzahlung von zu viel gezahlter Kaltmiete geklagt und sich dabei auf die sogenannte Mietpreisbremse berufen. Das Amtsgericht Frankfurt gab in einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil der Klage des Mieters statt und verurteilte den Hausbesitzer, den Differenzbetrag von 63,98 Euro an ihn zurückzuzahlen. Statt 810 Euro müsse der Mieter 746,02 Euro im Monat für seine rund 65 Quadratmeter große Zwei-Zimmer-Altbauwohnung zahlen.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Mit Erfolg hat ein Mieter auf Rückzahlung von zu viel gezahlter Kaltmiete geklagt und sich dabei auf die sogenannte Mietpreisbremse berufen. Das Amtsgericht Frankfurt gab in einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil der Klage des Mieters statt und verurteilte den Hausbesitzer, den Differenzbetrag von 63,98 Euro an ihn zurückzuzahlen. Statt 810 Euro müsse der Mieter 746,02 Euro im Monat für seine rund 65 Quadratmeter große Zwei-Zimmer-Altbauwohnung zahlen.

Laut Urteil lag der von dem Hauseigentümer verlangte Mietzins um mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach dem Mietspiegel und war deshalb unzulässig. Nach Ansicht des Gerichts ist die Mietpreisbremse "verfassungskonform", wenn die jeweilige Wohnung in einem Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt liege. Dies sei dann der Fall, wenn dort die Monatsmieten deutlich stärker steigen als im bundesweiten Durchschnitt, heißt es in der Entscheidung. Darüber hinaus übersteige in Frankfurt die Mietbelastung der Haushalte deutlich den bundesweiten Anteil und es herrsche eine große Nachfrage nach Wohnraum bei geringem Leerstand.

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