Frankfurt am Main:Erbe an Detektive beschäftigt die Justiz

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Eine überängstliche Frau aus Hessen hat ihr Vermögen an Detektive vermacht und damit einen Erbstreit ausgelöst. Ein erster Beschluss des Amtsgerichts Idstein, der zugunsten der professionellen Kundschafter ausfiel, wurde nun vom Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt aufgehoben und zurückverwiesen. Das Amtsgericht müsse genauer hinschauen, ob die Frau an einem chronischen Wahn litt und das Testament daher ungültig sei, teilte das OLG am Dienstag mit.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Eine überängstliche Frau aus Hessen hat ihr Vermögen an Detektive vermacht und damit einen Erbstreit ausgelöst. Ein erster Beschluss des Amtsgerichts Idstein, der zugunsten der professionellen Kundschafter ausfiel, wurde nun vom Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt aufgehoben und zurückverwiesen. Das Amtsgericht müsse genauer hinschauen, ob die Frau an einem chronischen Wahn litt und das Testament daher ungültig sei, teilte das OLG am Dienstag mit.

Wegen ihrer großen Angst, bestohlen zu werden, hatte die Verstorbene ihr Haus unter anderem von Detektiven mit Kameras ausstatten lassen und dafür einen mittleren fünfstelligen Betrag ausgegeben. In ihrem letzen Willen setzte sie die privaten Ermittler als Erben ein und schrieb „Die Verwandtschaft soll nichts mehr erhalten“.

Nach dem Tod der kinderlos und verwitweten Frau fordern entfernte Verwandte nun allerdings ihren gesetzlichen Erbteil ein. Sie waren nach OLG-Angaben der Meinung, dass die Frau unter krankhaftem Verfolgungswahn gelitten habe und daher nicht in der Lage, ein Testament zu verfassen. Das Nachlassgericht in Idstein war laut einem Beschluss vom Mai 2016 anderer Ansicht und verwies nach OLG-Angaben auf die Möglichkeit eines „lichten Augenblicks“.

Das OLG urteilte nun, dass schon derjenige kein gültiges Testament machen könne, dessen Motive maßgeblich von der Krankheit beeinflusst seien.

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