Erfurt:Urteil gegen Ärztin: Linke für Abschaffung von Paragraf 218

Erfurt (dpa/th) - Nach der Verurteilung einer Ärztin in Hessen wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verlangt die Thüringer Linke, den Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch weitgehend abzuschaffen. Ziel sei die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, erklärte die Landtagsabgeordnete Karola Stange (Linke) am Freitag. Damit könnten alle mit illegalen Abbrüchen verbundenen Probleme für Schwangere und für medizinisches Personal beseitigt werden. Das Amtsgericht Gießen hatte eine Allgemeinärztin am Freitag zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Medizinerin wurde für einen Link auf ihrer Internetseite belangt.

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Erfurt (dpa/th) - Nach der Verurteilung einer Ärztin in Hessen wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verlangt die Thüringer Linke, den Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch weitgehend abzuschaffen. Ziel sei die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, erklärte die Landtagsabgeordnete Karola Stange (Linke) am Freitag. Damit könnten alle mit illegalen Abbrüchen verbundenen Probleme für Schwangere und für medizinisches Personal beseitigt werden. Das Amtsgericht Gießen hatte eine Allgemeinärztin am Freitag zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Medizinerin wurde für einen Link auf ihrer Internetseite belangt.

In dem Verfahren ging es allerdings nicht direkt um den Paragrafen 218, der Abbrüche ohne vorangegangene Beratung der Schwangeren unter Strafe stellt, sondern um den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches. Dieser verbietet die Werbung für Abtreibungen. Stange bezeichnete den Urteilsspruch als „sehr problematisch mit Blick auf das Selbstbestimmungsrecht der Frauen“. Jede Frau solle selbst entscheiden können, ob sie ein Kind wolle oder nicht und sie solle dazu professionell von Ärzten beraten und unterstützt werden.

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