Prozesse - Duisburg:Opfer zu Tode geprügelt: Angeklagter legt Geständnis ab

Duisburg (dpa/lnw) - Es müssen unfassbar brutale Szenen gewesen sein. Im Dezember 2018 schlug ein 35-jähriger Mann aus Oberhausen tagelang immer wieder auf einen Bekannten (33) ein. Nach acht Tagen starb das Opfer. Seit Dienstag steht der mutmaßliche Täter wegen Mordes in Duisburg vor Gericht. Zum Prozessauftakt legte er ein Geständnis ab.

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Duisburg (dpa/lnw) - Es müssen unfassbar brutale Szenen gewesen sein. Im Dezember 2018 schlug ein 35-jähriger Mann aus Oberhausen tagelang immer wieder auf einen Bekannten (33) ein. Nach acht Tagen starb das Opfer. Seit Dienstag steht der mutmaßliche Täter wegen Mordes in Duisburg vor Gericht. Zum Prozessauftakt legte er ein Geständnis ab.

"Der Angeklagte handelte gefühllos und unbarmherzig", heißt es in der Anklage: "Er ließ das Opfer in seiner hilflosen Lage zurück, um es anschließend erneut zu foltern." Die Staatsanwaltschaft wertet die tagelange Gewaltorgie als Mord aus Grausamkeit.

Der Angeklagte war Ende Oktober 2018 in die Oberhausener Wohnung seines späteren Opfers eingezogen, nachdem er sich von seiner Freundin getrennt hatte. Die beiden konsumierten Drogen, die der 33-Jährige nicht abbezahlte. Zunächst hatte der 35-Jährige gegenüber der Polizei gesagt, dass es deshalb zum Streit gekommen sei. Vor Gericht nannte er als Hauptgrund die Beleidigung seiner ehemaligen Freundin.

"Er hat meine Ex-Freundin als Hure bezeichnet, da bin ich ausgerastet", sagte der 35-jährige Deutsche den Richtern am Duisburger Schwurgericht. Laut Anklage schlug er am 10. Dezember 2018 das erste Mal zu. In den folgenden acht Tagen wiederholten sich demnach die Gewalt-Ausraster - bis beim Opfer die Atmung aussetzte. Der Schädel war gebrochen, das Jochbein und der Kiefer ebenfalls. Bei der Obduktion wurden zudem zahlreiche Rippenbrüche festgestellt.

Der Zustand des 33-jährigen Opfers hatte sich über den langen Tatzeitraum immer weiter verschlechtert. Das blieb auch dem Angeklagten nicht verborgen, wie er am Dienstag gestand: "Er musste beim Laufen gestützt werden, konnte am Ende nur noch undeutlich reden." Am Ende habe er das Bett gar nicht mehr verlassen.

Die Leiche war erst einige Tage später gefunden worden. Der Tipp soll von Freunden gekommen sein, die der Angeklagte eingeweiht haben soll. "Ich habe ein 1,80 Meter großes Problem - das muss weg." So soll er sich nach eigenen Angaben ausgedrückt haben.

"Er hat Rot gesehen", sagte Verteidiger Gerhard Thien am Rande des Prozesses: "Es bedurfte nur eines Auslösers, um das Ganze in Gang zu bringen und in Gang zu halten." Das Opfer soll sich nach Angaben des Angeklagten nicht einmal gewehrt haben. Es habe ein "devotes Verhältnis" geherrscht, so Thien. Wie bei "Herrschenden und Untergebenen".

Rund 50 Mal will der Angeklagte nach seiner Schätzung zugeschlagen haben - mit der Faust, ins Gesicht und auf den Körper. Als die Richter ihn fragten, ob er denn seine ganze Kraft in die Schläge gelegt hat, antworte er: "Größtenteils." Mit einem Urteil ist voraussichtlich Ende September zu rechnen.

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