Prozesse - Düsseldorf:Bewährungsstrafe für Entführung in Niedersachsen

Deutschland
Blick auf das Land- und Amtsgericht Düsseldorf. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Archiv (Foto: dpa)

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Düsseldorf (dpa) - Für eine Entführung in Niedersachsen ist ein 23-jähriger Düsseldorfer zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Düsseldorfer Landgericht sprach den vorbestraften Mann am Donnerstag nach Jugendstrafrecht wegen Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung und versuchter Nötigung schuldig.

Der Müllwerker hatte gestanden, Anfang Dezember 2018 gemeinsam mit zwei Komplizen im niedersächsischen Oyten einen Mann überwältigt und verschleppt zu haben. Er wurde dann im nahe gelegenen Blender an dessen Onkel ausgeliefert, der den 32-Jährigen laut Anklage stundenlang gefoltert haben soll.

Dem 32-jährigen Opfer waren damals mit einem Bunsenbrenner Verbrennungen im Gesicht, an den Beinen und im Genitalbereich zugefügt worden.

Die Richter werteten die Tat zwar als besonders verwerflich, hielten dem zur Tatzeit 20-Jährigen aber seine damalige Unreife und sein Geständnis zugute. Als Auflage muss er dem Opfer 500 Euro Schadenersatz zahlen.

Den Entführungsauftrag habe ihm ein Mitglied der Bruderschaft Deutschland vermittelt, hatte der 23-Jährige ausgesagt. Die Organisation wird vom Verfassungsschutz NRW als rechtsextremistisch eingestuft.

1500 Euro hätten er und seine beiden Komplizen dafür erhalten. Er habe der Bruderschaft bis Anfang 2019 angehört. Von der geplanten Folter des Entführungsopfers habe er aber nichts gewusst. "Es sollte nur eine Familienangelegenheit mit ein paar Ohrfeigen geklärt werden."

Der 65-jährige Onkel des Opfers aus Lindlar sagte am Donnerstag vor Gericht als Zeuge aus, er habe geglaubt, der Neffe habe seine Mutter bestohlen und dabei Gold und Geld im Wert von 500 000 Euro erbeutet. "Wer sollte es sonst gewesen sein?", erklärte der Onkel. "Meine Mutter hatte den Neffen losgeschickt, ihr etwas aus dem Keller zu holen und am nächsten Tag war der Safe leer."

Gegen die beiden mutmaßlichen Mittäter und den Onkel sei bereits Anklage erhoben worden, ein Prozesstermin stehe noch nicht fest, hatte die zuständige Staatsanwaltschaft in Verden erklärt.

© dpa-infocom, dpa:210623-99-115251/4

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