Düsseldorf:Urteil gegen Verfassungsschutz-„Maulwurf“ rechtskräftig

Düsseldorf (dpa/lnw) - Das Urteil gegen den "Maulwurf" im Bundesamt für Verfassungsschutz ist rechtskräftig. Das hat eine Sprecherin des Düsseldorfer Landgerichts am Mittwoch auf dpa-Anfrage mitgeteilt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hätten auf Rechtsmittel verzichtet. Ein ehemaliger Verfassungsschützer war in der vergangenen Woche wegen versuchten Geheimnisverrats zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden.

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Das Urteil gegen den „Maulwurf“ im Bundesamt für Verfassungsschutz ist rechtskräftig. Das hat eine Sprecherin des Düsseldorfer Landgerichts am Mittwoch auf dpa-Anfrage mitgeteilt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hätten auf Rechtsmittel verzichtet. Ein ehemaliger Verfassungsschützer war in der vergangenen Woche wegen versuchten Geheimnisverrats zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Der 52-Jährige hatte gestanden, sich aus Langeweile im Internet als Islamist ausgegeben zu haben. Der Mann aus Tönisvorst war beim Bundesamt für Verfassungsschutz zuständig für die Beobachtung der islamistischen Szene. Bei seinem Versuch, Einsatzorte ausgerechnet an Islamisten weiterzugeben, war er an einen verdeckt operierenden anderen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes geraten. Er wurde verhaftet und entlassen, saß acht Monate in Untersuchungshaft.

Die Ermittler hatten zunächst angenommen, dass der Mann sich islamistisch radikalisiert hatte. In abgefangenen Chats ermunterte er seine vermeintlichen „Glaubensbrüder“ zu einem Anschlag auf die Zentrale des Verfassungsschutzes in Köln - das wäre doch „im Sinne Allahs“.

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