Düsseldorf:Drei Jahre Haft für mutmaßliche IS-Terroristin gefordert

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Die Bundesanwaltschaft hat für eine mutmaßliche IS-Terroristin aus Bochum drei Jahre Haft beantragt. Die Tatvorwürfe hätten sich in vollem Umfang bestätigt,...

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Bundesanwaltschaft hat für eine mutmaßliche IS-Terroristin aus Bochum drei Jahre Haft beantragt. Die Tatvorwürfe hätten sich in vollem Umfang bestätigt, sagte der Vertreter der Bundesanwaltschaft am Dienstag im Prozess am Düsseldorfer Oberlandesgericht. „Sie hat als wehrhaftes Mitglied dem IS zur Verfügung gestanden.“ Die 27-jährige Deutsche habe ein glaubhaftes Geständnis abgelegt.

Die Verteidiger stellten dagegen die Mitgliedschaft bei der Terrormiliz Islamischer Staat in Frage: Ihre Mandantin habe sich dem IS-Kämpfer Mario, den sie liebte, bedingungslos unterworfen: „Sie wollte zu Mario, nicht zum IS.“ Der IS sei zudem extrem frauenverachtend und nehme Frauen nicht als Mitglieder auf. Hausarbeit für ihren Ehemann sei keine Terroraktivität. Sie beantragten zwei Jahre und drei Monate Haftstrafe sowie die Aussetzung des Haftbefehls.

„Sie ist völlig naiv und deppert da rüber gegangen - mit zwei Rollköfferchen in den Dschihad“, sagte einer ihrer Verteidiger. „Sie erinnert mich an die Figur der Chantal aus „Fuck ju Göhte“. Sie ist keine Hardcore-Islamistin, sondern ein bedauernswerter Tropf. Zurück in Deutschland, sei sie sofort wieder ins Rotlichtmilieu abgerutscht.

Auch die Bundesanwaltschaft räumte ein: Die Angeklagte sei weniger aus radikalen politischen oder religiösen Gründen zum IS gegangen, sondern wegen ihrer persönlichen Lebensumstände: In Deutschland habe sie jahrelang im Rotlichtmilieu als Prostituierte gearbeitet. Zudem sei sie hierzulande mehrfach Opfer von Gewalt geworden.

Ende Februar 2014 sei sie nach Syrien eingereist. Der IS habe ihr eine Wohnung zugewiesen. Sie habe den deutschen IS-Kämpfer Mario geheiratet und ein Kind mit ihm gezeugt. Sie habe Kriegsverbrechen gegen das Eigentum der dortigen Bevölkerung und Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz begangen.

Laut Anklage hatte sie mit ihrem Mann Wohnraum und Geld vom IS bezogen, bis dieser als Spion bezichtigt und hingerichtet wurde. Die Bochumerin habe außerdem eine Kalaschnikow mit Munition und einen Sprengstoffgürtel besessen. Sie habe öffentliche Hinrichtungen mitverfolgt und für normal befunden. Zeitweilig sei sie auch Zweitfrau eines höherrangigen IS-Mitglieds gewesen.

Im Februar 2017 war sie an der Grenze zur Türkei festgenommen worden. Der Prozess hatte im September begonnen. Das Urteil soll in der kommenden Woche (17. Dezember) gesprochen werden.

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