Prozesse - Düsseldorf:Blanko unterschrieben: Zimmerjunge klagt auf Lohn

Düsseldorf (dpa/lnw) - Erst den Stundenzettel blanko unterschreiben - dann für einen Mini-Lohn Zimmer reinigen: Für seine monatelange Arbeit in einem Düsseldorfer Hotel hat ein Zimmerjunge seinen Arbeitgeber auf ausstehenden Lohn in Höhe von rund 10 000 Euro verklagt. Der Fall wird heute vor dem Landesarbeitsgericht in Düsseldorf verhandelt. Der Arbeitgeber habe ihm nicht den tatsächlichen Aufwand vergütet, behauptet der Kläger, der bereits in erster Instanz erfolgreich war. Stattdessen habe er die Stundenzettel im Voraus blanko unterschreiben müssen.

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Erst den Stundenzettel blanko unterschreiben - dann für einen Mini-Lohn Zimmer reinigen: Für seine monatelange Arbeit in einem Düsseldorfer Hotel hat ein Zimmerjunge seinen Arbeitgeber auf ausstehenden Lohn in Höhe von rund 10 000 Euro verklagt. Der Fall wird heute vor dem Landesarbeitsgericht in Düsseldorf verhandelt. Der Arbeitgeber habe ihm nicht den tatsächlichen Aufwand vergütet, behauptet der Kläger, der bereits in erster Instanz erfolgreich war. Stattdessen habe er die Stundenzettel im Voraus blanko unterschreiben müssen.

Unabhängig von der tatsächlichen Arbeitszeit seien ihm 30 Minuten pro Zimmer und 45 Minuten pro Suite vergütet worden. Er habe bis zu 243 Stunden im Monat gearbeitet und für acht Monate insgesamt knapp 4400 Euro netto erhalten. Außerdem klagt der Mann gegen seine Kündigung. Er war bei einer Firma für Hotelserviceleistungen beschäftigt (Az.: 7 Sa 278/17).

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