Prozesse - Dresden:Verständigung im Prozess gegen JVA-Beamten

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Dresden (dpa/sn) - Im Prozess gegen einen Justizvollzugsbeamten aus Dresden wegen Geheimnisverrates haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung eine Verständigung erzielt. Im Gegenzug für sein Geständnis soll der 40-Jährige eine Strafe zwischen acht und zwölf Monaten erhalten, die zur Bewährung ausgesetzt wird, teilte das Amtsgericht Dresden am Mittwoch mit. Er war wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen und einer besondern Geheimhaltungspflicht angeklagt.

Der Beamte gestand, nach der tödlichen Messerattacke von Chemnitz im August 2018 den Haftbefehl gegen einen Tatverdächtigen fotografiert und verbreitet zu haben. Der Fall erregte damals bundesweit Aufsehen. Als Motiv gab er an, dass die Medien seinerzeit falsch berichtet hätten. "Ich habe einen Fehler begangen. Ich habe daraus gelernt. Mein ganzes Leben hat sich umgekrempelt. Es wird nie wieder passieren", sagte er vor Gericht.

Der Wachmann hatte den Haftbefehl gegen einen verdächtigen Flüchtling mit vollem Namen und weiteren sensiblen Daten veröffentlicht. Der Tatverdacht gegen den Mann aus dem Irak bestätigte sich nicht. In dem Verfahren wegen des gewaltsamen Todes wurde später ein Syrer verurteilt. Der JVA-Beamte war vom Dienst suspendiert worden. Bei einem Strafmaß von unter 12 Monaten kann er nicht so ohne Weiteres aus dem Dienst entlassen werden.

Das Urteil wird noch am Mittwochnachmittag erwartet.

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