Prozesse - Dresden:Prozess gegen "Revolution Chemnitz" beginnt am 30. September

Dresden (dpa/sn) - Der Prozess gegen die acht mutmaßlichen Rechtsterroristen der Gruppe "Revolution Chemnitz" startet am 30. September am Oberlandesgericht Dresden (OLG). Wie das OLG am Donnerstag mitteilte, sind bis zum Jahresende weitere 22 Termine angesetzt. Vom 7. Januar 2020 an soll bis Ende April mit wenigen Ausnahmen jeweils dienstags, donnerstags und freitags verhandelt werden. Der Prozess findet einem Sicherheitsgebäude des OLG statt.

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Dresden (dpa/sn) - Der Prozess gegen die acht mutmaßlichen Rechtsterroristen der Gruppe "Revolution Chemnitz" startet am 30. September am Oberlandesgericht Dresden (OLG). Wie das OLG am Donnerstag mitteilte, sind bis zum Jahresende weitere 22 Termine angesetzt. Vom 7. Januar 2020 an soll bis Ende April mit wenigen Ausnahmen jeweils dienstags, donnerstags und freitags verhandelt werden. Der Prozess findet einem Sicherheitsgebäude des OLG statt.

Vor dem Staatsschutzsenat sind acht Männer aus dem Raum Chemnitz angeklagt. Der Generalbundesanwalt legt ihnen zur Last, in einer Chat-Gruppe Anfang September 2018 unter dem Namen "Revolution Chemnitz" eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet zu haben. Es bestehe der dringende Verdacht, dass "im Rahmen einer mitgliedschaftlichen Beteiligung auch Schusswaffen beschafft werden sollten, um unter Inkaufnahme der Tötung von Menschen einen Umsturz der demokratischen Ordnung in Gang zu setzen".

Fünf der Angeklagten sollen zudem am 14. September 2018 gemeinsam mit anderen gewaltbereiten Personen aus der rechtsextremen Szene als selbst ernannte Bürgerwehr eine Gruppe Jugendlicher in Chemnitz überfallen haben. Dieser "Probelauf" habe die Aktionsfähigkeit der Gruppierung bestätigen sollen, heißt es in der OLG-Mitteilung. Den fünf Angeklagten wird schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen.

Gegen den mutmaßlichen Rädelsführer Christian K. sind am Amtsgericht Chemnitz zwei Verfahren wegen Volksverhetzung (AZ: 6 Cs 250 Js 18585/18) und wegen Verstoßes gegen das sächsische Versammlungsgesetz (AZ: 18 Ds 373 Js 149/18) anhängig.

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