Prozesse - Darmstadt:Gericht: Verletzung bei Bierwanderung kein Arbeitsunfall

Darmstadt (dpa/lhe) - Wenn jemand aus einer Firma an der Bierwanderung eines Sportvereins teilnimmt und sich dabei verletzt, ist dies kein Arbeitsunfall - selbst wenn Arbeitskollegen mit dabei waren. Die Wanderung von Bierstation zu Bierstation "habe nicht dem Zweck gedient, die Betriebsverbundenheit zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern zu fördern", teilte das Hessische Landessozialgericht am Mittwoch in Darmstadt mit. Es sei auch keine vom Arbeitgeber organisierte "eigene betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung" gewesen. Die gesetzliche Unfallversicherung greife hier nicht.

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Darmstadt (dpa/lhe) - Wenn jemand aus einer Firma an der Bierwanderung eines Sportvereins teilnimmt und sich dabei verletzt, ist dies kein Arbeitsunfall - selbst wenn Arbeitskollegen mit dabei waren. Die Wanderung von Bierstation zu Bierstation "habe nicht dem Zweck gedient, die Betriebsverbundenheit zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern zu fördern", teilte das Hessische Landessozialgericht am Mittwoch in Darmstadt mit. Es sei auch keine vom Arbeitgeber organisierte "eigene betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung" gewesen. Die gesetzliche Unfallversicherung greife hier nicht.

In dem konkreten Fall hatte laut Gericht eine Frau aus dem Vogelsbergkreis mit zwei Kolleginnen einer Anwaltskanzlei, die insgesamt zehn Beschäftigte hat, an der Bierwanderung eines Sportvereins teilgenommen und war gestürzt. Die 58-Jährige verletzte sich am linken Unterarm und wollte dies als Arbeitsunfall anerkannt haben. Die Berufsgenossenschaft lehnte ab. Das Landessozialgericht ließ eine Revision nicht zu. (AZ L 9 U 205/16)

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