Darmstadt:Erzwungenes Lernen von Koranversen: Noch keine Plädoyers

Darmstadt (dpa/lhe) - Wegen weiterer Beweisanträge der Verteidiger ist im Prozess gegen ein Ehepaar, das eine Frau gezwungen haben soll, Korantexte zu lernen, noch nicht plädiert worden. Dies soll nun voraussichtlich am kommenden Dienstag (30. Januar) nachgeholt werden. Beantragt wurde am Freitag von Seiten der Verteidigung unter anderem, dass eine Videovernehmung des Opfers aus dem Ermittlungsverfahren neu verschriftlicht wird. Das Gericht wies den Antrag zurück.

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Darmstadt (dpa/lhe) - Wegen weiterer Beweisanträge der Verteidiger ist im Prozess gegen ein Ehepaar, das eine Frau gezwungen haben soll, Korantexte zu lernen, noch nicht plädiert worden. Dies soll nun voraussichtlich am kommenden Dienstag (30. Januar) nachgeholt werden. Beantragt wurde am Freitag von Seiten der Verteidigung unter anderem, dass eine Videovernehmung des Opfers aus dem Ermittlungsverfahren neu verschriftlicht wird. Das Gericht wies den Antrag zurück.

Auf der Anklagebank sitzen in dem Verfahren vor dem Landgericht Darmstadt ein 44 Jahre alter Mann und seine 37 Jahre alte Ehefrau. Die beiden sollen die 28 Jahre alte Halbschwester des Angeklagten 2015 in Eppertshausen (Kreis Darmstadt-Dieburg) neun Tage eingesperrt und gezwungen haben, Koranverse zu lernen. Sie sollen sie auch genötigt haben, traditionelle islamische Kleidung zu tragen, auf die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zu schwören sowie IS-Propagandavideos zu schauen. Zudem sollen sie dem Opfer wenig zu essen gegeben haben.

In Darmstadt müssen sie sich wegen des Vorwurfs der Geiselnahme und der gefährlichen Körperverletzung verantworten. Der 44-Jährige hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und gesagt, Verwandte hätten die Vorwürfe erfunden. Die Geschädigte hatte sich vor Gericht auf ihr Aussageverweigerungsrecht als Halbschwester berufen. Die Vorwürfe rund um die Propagandavideos und den IS-Schwur bearbeitet die in solchen Fällen für Hessen zentral zuständige Staatsanwaltschaft Frankfurt. Diese Ermittlungen sind nach Angaben der Behörde noch nicht abgeschlossen.

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